Verhandlungen gestartet: Sickte berät über Einheitsgemeinde

Die Samtgemeinde Sickte und ihre fünf Mitgliedsgemeinden haben die Verhandlungen über die Bildung einer Einheitsgemeinde aufgenommen.

Die Teilnehmer der ersten Verhandlungsrunde zur möglichen Bildung einer Einheitsgemeinde.
Die Teilnehmer der ersten Verhandlungsrunde zur möglichen Bildung einer Einheitsgemeinde. | Foto: Samtgemeinde Sickte

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Sickte. Mit der ersten offiziellen Verhandlungsrunde hat der Strukturprozess „Zukunft der Samtgemeinde Sickte“ einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Vertreter der Samtgemeinde Sickte und ihrer fünf Mitgliedsgemeinden haben jetzt die Verhandlungen über eine mögliche Bildung einer Einheitsgemeinde aufgenommen.



Dem nun begonnenen Verhandlungsprozess ging eine mehrjährige intensive Vorbereitung voraus. Seit Oktober 2022 hatten sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, die Fraktionsvorsitzenden der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden sowie Vertreter der Samtgemeindeverwaltung in insgesamt fünf Workshops mit den zukünftigen Herausforderungen kommunaler Selbstverwaltung beschäftigt. Hintergrund sind die stetig wachsenden Anforderungen an Kommunen – unter anderem durch Digitalisierung, Klimawandel, gesellschaftliche Veränderungen, steigende gesetzliche Anforderungen, knapper werdende finanzielle Ressourcen sowie die Bewältigung unvorhersehbarer Krisen.

Umfangreiche Vorbereitung und Beschlusslage


Im Frühjahr 2025 wurden die Ergebnisse der Workshops allen Ratsmitgliedern vorgestellt. Im Sommer 2025 folgten fünf öffentliche Infoveranstaltungen, in denen die erarbeiteten Erkenntnisse vorgestellt sowie Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen wurden. Zwischen Dezember 2025 und März 2026 beschlossen anschließend der Samtgemeinderat sowie die Räte der Gemeinden Dettum, Erkerode, Evessen, Sickte und Veltheim (Ohe), Verhandlungen über die Bildung einer Einheitsgemeinde aufzunehmen.

Organisation und Beteiligung im Verhandlungsprozess


Die Verhandlungen werden durch den Samtgemeindebürgermeister sowie die Bürgermeister der fünf Mitgliedsgemeinden geführt. Unterstützt werden sie durch Vertreter der Samtgemeindeverwaltung, durch die Kommunalaufsicht sowie – bei Bedarf – durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und weitere Sachverständige.

Insgesamt sind acht Verhandlungsrunden vorgesehen. Parallel dazu werden die Ratsmitglieder der Samtgemeinde sowie der fünf Mitgliedsgemeinden regelmäßig über den jeweiligen Sachstand informiert und können ihre Vorstellungen in den Prozess einbringen. Auch in den öffentlichen Sitzungen der kommunalen Gremien soll fortlaufend über den Stand der Verhandlungen berichtet werden. Vor Abschluss der Verhandlungen sind zudem weitere Bürgerbeteiligungsveranstaltungen vorgesehen.

Erste Einigungen erzielt


In der ersten Verhandlungsrunde verständigten sich die Verhandlungspartner zunächst auf den weiteren Zeitplan sowie die einzelnen Verhandlungspakete. Darüber hinaus konnten bereits erste grundlegende Inhalte einvernehmlich abgestimmt werden. Sämtliche Inhalte stehen jedoch ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer späteren Zustimmung durch die politischen Gremien.

Erhalt der Infrastruktur und Fortführung von Projekten


Ein zentrales Ergebnis ist die gemeinsame Zielsetzung, die bestehenden öffentlichen Einrichtungen in allen Ortschaften bedarfsgerecht zu erhalten. Dies betrifft unter anderem Kindertagesstätten, Grundschulen, Dorfgemeinschaftshäuser, Sportanlagen, Friedhöfe, Feuerwehrgerätehäuser, Freibäder, Spiel- und Bolzplätze, Bushaltestellen, Abwasseranlagen sowie weitere Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge.

Sollten künftig Veränderungen an diesen Einrichtungen erforderlich werden, sollen diese nur erfolgen können, wenn sachliche oder wirtschaftliche Gründe dies notwendig machen und zuvor die jeweiligen Ortsräte beziehungsweise Ortsvorsteher angehört worden sind.

Ebenfalls geeint haben sich die Verhandlungspartner darauf, dass bereits beschlossene und haushaltsrechtlich sowie tatsächlich gesicherte Maßnahmen – beispielsweise Bau- oder Unterhaltungsmaßnahmen – von einer möglichen neuen Einheitsgemeinde grundsätzlich fortgeführt werden sollen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

Fokus auf bedarfsgerechte Ortsentwicklung


Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die zukünftige Ortsentwicklung. Auch im Falle einer Einheitsgemeinde soll sich die Flächennutzungsplanung weiterhin an den Bedürfnissen der einzelnen Ortschaften orientieren. Ziel ist es, in allen Orten auch künftig eine bedarfsgerechte Wohnbauentwicklung sowie die Ansiedlung von Gewerbe zu ermöglichen. Bereits eingeleitete Bauleitplanverfahren sollen fortgeführt werden.

Mögliche finanzielle Unterstützung des Landes


Im Rahmen der Verhandlungen spielt auch die finanzielle Perspektive eine wichtige Rolle. Nach Auskunft des Niedersächsischen Innenministeriums besteht bei der Bildung einer Einheitsgemeinde grundsätzlich die Möglichkeit einer sogenannten kapitalisierten Bedarfszuweisung in Höhe von bis zu 75 Prozent der kumulierten Fehlbeträge. Bei einem derzeitigen Gesamtfehlbetrag von rund sechs Millionen Euro entspräche dies einer möglichen Unterstützung von etwa vier Millionen Euro. Voraussetzung hierfür wären sowohl der Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages als auch eines Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen. Ein Rechtsanspruch auf diese Zuweisung besteht jedoch nicht, so dass diese noch nicht als sicher verbucht werden kann.

Positive Zwischenbilanz und Ausblick


Samtgemeindebürgermeister Marco Kelb zeigt sich mit dem Auftakt zufrieden: „Die erste Verhandlungsrunde war von Offenheit, gegenseitigem Respekt und einem gemeinsamen Interesse geprägt, die Zukunft unserer Kommunen verantwortungsvoll zu gestalten. Auch der vertrauensvolle Umgang miteinander, der die wichtigste Grundlage dieses Prozesses darstellt, war spürbar. Transparenz und die Einbindung von Politik und Bürgerschaft bleiben in dem weiteren Prozess für uns zentrale Grundsätze.“

Eine Entscheidung über die Bildung einer Einheitsgemeinde ist mit der Aufnahme der Verhandlungen ausdrücklich noch nicht verbunden. Diese kann erst getroffen werden, wenn ein vollständig ausgehandelter Gebietsänderungsvertrag vorliegt und anschließend sämtliche Räte der Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde diesem zustimmen.