Gestern hat auf das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, gemäß eines Antrags des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die Genehmigung zum Umgang mit Kernbrennstoffen gemäß § 9 Atomgesetz im Zuge der Faktenerhebung Schritt 1 erteilt, teilt das Ministerium in einer Pressemitteilung mit. "Mit diesem Startschuss für die Faktenerhebung werden die Randbedingungen erkundet, unter denen eine sichere Rückholung der in der Schachtanlage Asse II eingelagerten radioaktiven Abfälle erfolgen kann", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP).
Auf mehr als 100 Seiten werden dem BfS in seiner Funktion als Betreiber und Endlagerüberwachung vielfältige Aufgaben der Prüfung und Überwachung zugewiesen. Zunächst werden exemplarisch zwei Kammern mit Bohrungen erkundet: "Diese Bohrungen in die mit radioaktiven Abfällen gefüllten Kammern, die auch Kernbrennstoffe enthalten können, sind ein weltweit einzigartiges Projekt, das mit sehr komplexen Entscheidungsprozessen verbunden ist", erläuterte Minister Sander. Im Dialog mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und anderen Entscheidungsträgern leistet das Niedersächsische Umweltministerium als atomrechtliche Genehmigungsbehörde die Gewähr dafür, dass der Prozess der Faktenerhebung so schnell und sicher wie möglich vollzogen wird.
"Im Vordergrund steht dabei, dass die Mitarbeiter der Asse GmbH keinen Gefahren ausgesetzt werden und dass die Arbeiten auch schadlos für die Menschen in der Region und für die Umwelt geschehen", betonte der Minister.
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