Der Asse-Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtages hat am Rande des Landtagsplenums bei seiner gestrigen 64. Sitzung den Beschluss gefasst, nach dem Bundeskanzleramt nun auch das Land Hessen auf Aktenherausgabe vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verklagen.
Hintergrund ist die fortgesetzte Weigerung der Wiesbadener Staatskanzlei, dem Ausschuss Akten über die ehemaligen Hanauer Atombetriebe und deren Verbindungen zur Asse zur Verfügung zu stellen.
„Es ist sehr bedauerlich, dass nicht nur Bundeskanzlerin Merkel, sondern auch Ministerpräsident Bouffier eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Asse-Untersuchungsausschuss in Hannover ablehnen. Dadurch wird eine vollständige Aufklärung des Asse-Desasters unnötig behindert und verzögert“, sagte Detlef Tanke, SPD-Obmann im Asse-PUA, nach der Sitzung in Hannover.
Die Klage auf Aktenherausgabe gegen das Bundeskanzleramt war bereits im März beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht worden. Als Hinweis auf „Fortsetzung der Verzögerungs- und Blockadetaktik des Bundeskanzleramtes“, bewertete Tanke derweil ein Schreiben, das den Landtag am Dienstag erreichte. Darin wird der Ausschuss darüber informiert, dass das Kanzleramt über eine Anwaltskanzlei eine erneute Verschiebung der Frist zur Vorlage der Klageerwiderung beantragt hat. Tanke: „Es drängt sich die Vermutung auf, dass das Bundeskanzleramt durch weitere Verfahrensverzögerungen erreichen will, dass der Asse-Untersuchungsausschuss keine Gelegenheit bekommt, die Kanzleramtsakten bis zum Ende der Legislaturperiode zu bekommen, zu bewerten und Erkenntnisse daraus in den Abschlussbericht einfließen zu lassen.“
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