Asse. In einer Pressemitteilung bezieht der Im Asse II – Koordinationskreis nun Stellung zum derzeitigen Stand der Rückholung aus dem Asse-Schacht. Die Mitteilung veröffentlichen wir ungekürzt und unkommentiert.
Hinweise mehren sich, dass viele Arbeiten nicht der Rückholung dienen, sondern eine Vernässung und Flutung des Atommülls in der Asse vorbereiten Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber der Schachtanlage Asse II erweckt nach wie vor den Eindruck, dass es nicht zielgerichtet handelt, um den Atommüll aus der Asse unverzüglich zurückzuholen. Das BfS verfehlt damit seinen gesetzlichen Auftrag. Die Bürgerinitiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die im Asse II-Koordinationskreis (A2K) zusammenarbeiten, warnen die Verantwortlichen und die Öffentlichkeit: bei dem gegenwärtigen Vorgehen des BfS besteht die große Gefahr, dass der eingelagerte atomare und chemotoxische Müll in Asse II vor der Rückholung absäuft. Das BfS betoniert Zugänge zu den Einlagerungskammern, es zerstört damit die vorhandene Drainage und provoziert, dass die Kammern noch stärker durchnässen.Der Arbeitskreis fordert deshalb:
das BfS muss eine vernünftige Drainage der Atommüll-Kammern planen und umsetzen, das BfS muss den erforderlichen Bergungsschacht Asse 5 zügig bauen, das BfS muss die überfällige konkrete Rückholungsplanung beschleunigen.
Bei nüchterner Betrachtung der Fakten kommen wir zu der Einschätzung, dass das BfS die ursprünglichen Stilllegungspläne des ehemaligen Asse-Betreibers, des Helmholtz-Institut München für Gesundheit und Umweltschutz (HMGU) in Form einer „Hidden Agenda“ (verstecktes Vorgehen) weiter umsetzt, während es der Öffentlichkeit nur vorgaukelt, die radioaktiven Abfälle rückholen zu wollen. Das BfS stellt fortwährend Probleme in den Vordergrund, aber liefert keine Lösungen. Es soll endlich darstellen, wie Maßnahmen zur Rückholung schneller gehen können. Dazu sollte es den Willen zur gesetzlich geforderten Rückholung nicht nur behaupten, sondern ihn durch wirksame Taten nachweisen.
Die folgenden vierzehn besorgniserregenden Beobachtungen führen den Arbeitskreis zu den Vorwürfen.
A) Verfüllung der Asse zur Notfallvorsorge hintertreibt Rückholungsmöglichkeiten:
1. Das BfS will sämtliche Strecken auf der 750 und 725 m Sohle zubetonieren, wodurch der Zugang zu den Einlagerungskammern vollständig verloren gehen würde. Diese Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten. Schon für September 2016 ist die Betonierung der besonders wichtigen „Zweiten Südlichen Richtstrecke nach Westen“ auf der 750 m-Sohle vorgesehen, an der mehrere bedeutende Einlagerungskammern mit Atommüll liegen.
2. Durch die Betonierungen werden die bestehenden Drainagen der Atommüll-Kammern zerstört. Dadurch können sich Salzlösungen aufstauen, die in diese Kammern eindringen. Nachweislich befinden sich bereits radioaktive Abfälle in Kontakt mit Salzlösungen. Durch das Aufstauen kann sich der Zustand der Abfälle drastisch verschlechtern und die Standsicherheit der Einlagerungskammern kann infolge Durchfeuchtung gemindert werden.
3. Bei der BfS-eigenen Risikobewertung zur Verfüllung wurden die Vorschläge der unabhängigen wissenschaftlichen Experten der Asse 2-Begleitgruppe (AGO) weder berücksichtigt noch abgewogen. Ebenfalls wurden die technischen Probleme für die Rückholung nicht betrachtet, die sich aus dem Durchfeuchten der Kammern und des Atommülls ergeben. Auf Nachfrage in der öffentlichen Sitzung der Asse 2-Begleitgruppe am 20.05.2016 hat das BfS diese Unterlassung nicht begründet.
4. Alle bisher durchgeführten und konkret geplanten operativen Maßnahmen unter Tage entsprechen im Wesentlichen dem Schließungskonzept des ehemaligen Betreibers von Asse II (HMGU) zur Vollverfüllung und Flutung der Schachtanlage. Das BfS stellt diese jedoch als Notfallvorsorge-Maßnahmen dar und als BfS-eigenes Konzept. Daneben wurden bisher keine Alternativen zur Notfallvorsorge erarbeitet.
5. Die Notfallvorsorge des BfS verschlechtert den Zustand der atomaren Abfälle in der Asse: es entstehen größere Mengen stark radioaktiver Lösungen, Gebinde zerfallen, die Standsicherheit wird vermindert. Das Handeln des BfS führt dazu, dass die BfS-definierten Abbruchkriterien herbeigeführt werden und das BfS die rechtliche Möglichkeit hat, die Rückholung abzubrechen. Die „Lex Asse“ (§57b ATG) lässt ausdrücklich die Möglichkeit zu, die Rückholung bei zu großen bergbaulichen und radiologischen Gefahren aufzugeben.
6. Bei der Notfallvorsorge wird auf die Rückholung keine Rücksicht genommen. Vielmehr werden durch Baumaßnahmen unter Tage Fakten geschaffen, die einer späteren Rückholung der Abfälle im Wege stehen.
B) Konzeptlosigkeit des Betreibers in Sachen Rückholung:
7. Bereits am 1. Januar 2009 hat das BfS die Schachtanlage Asse II übernommen. Heute, nach über sieben Jahren, liegt noch kein detailliertes Gesamtkonzept zur Rückholung der Abfälle aus der Asse vor.
8. Das BfS hat einen Rahmenterminplan erstellt, der durch keinerlei Fakten untermauert ist. Dieser Rahmenterminplan spielt eine zentrale Rolle für den schleppenden Fortschritt der Maßnahmen, die mit der Rückholung in Zusammenhang stehen. Es ist beispielsweise völlig unverständlich, dass das BfS die Inbetriebnahme des Schachtes 5 für das Jahr 2028 anvisiert und die Rückholung des ersten Fasses erst für das Jahr 2033, wie der Rahmenterminplan von 2013 ausweist. Allein für die Konzeptplanung der Rückholung der Abfälle hat das BfS 4 Jahre veranschlagt und entsprechend ausgeschrieben.
9. Auf Grundlage des viel zu großzügig angelegten Rahmenterminplans rechtfertigt das BfS die Verschiebung wichtiger Maßnahmen in die Zukunft, behauptet im Zeitplan zu liegen, und dass genügend Zeit für großzügig bemessene Maßnahmen vorhanden sei. Das BfS argumentiert auf dieser Basis nur vermeintlich plausibel und erzeugt damit eine trügerische Sicherheit.
10. Das BfS hat zentrale Fragestellungen bisher nicht ansatzweise geklärt, wie z.B. Zugang und Öffnung der Einlagerungskammern, einsetzbare Geräte- und Antriebstechnik einschließlich Fernhantierungsmethoden, Bewetterung und Filterung der Abwetter, Transport-Logistik und Schleusentechnik, Pufferlagerung, Konditionierung und Zwischenlagerung.
C) Große Zeitverluste durch nicht zielführende, vorgeschaltete Maßnahmen:
11. Maßnahmen, die in keinem Zusammenhang stehen mit dem Flutungskonzept des ehemaligen Betreibers HMGU, werden aufgeschoben (z.B. Technische detaillierte Planung der Rückholung, s.o.) oder sie verlaufen im Schneckentempo (z.B. Bau des Schachtes Asse 5, Planung von Pufferlager und Konditionierungsanlage), oder sind von zahlreichen Schwierigkeiten geplagt. Dazu gehören z.B. die Faktenerhebung bei Einlagerungskammer 7 (ELK 7) mit 18 Meter Antragsordnern, das wissentliche Anbohren einer Bitumenschicht, das Vorbeibohren an der ELK 7; die Erkundungsbohrungen für Schacht 5 unter und über Tage.
12. In ähnlicher Weise wird schon jetzt das Konzept für das geplante Anbohren der ELK 12 als nächste Rechtfertigung für Verzögerungen aufgebaut.
13. Das BfS benutzt zur zusätzlichen Verzögerung solche Arbeiten, die überhaupt keine für die Rückholung wichtigen Erkenntnisse liefern. Die 3D-Seismik beispielsweise läuft seit über 5 Jahren. Sie wird nicht für die Rückholung gebraucht, aber das BfS versteckt sich hinter den selbstverschuldeten Verzögerungen bei diesen Arbeiten. Es gibt kaum Gespräche mit den Landwirten und auch noch keine Vertragsentwürfe. Das BfS konnte außerdem noch keine einzige Entscheidung in Sachen Rückholung benennen, die von den Ergebnissen der 3D-Seismik abhängt. Für den Bau des neuen Schachtes 5 zur Bergung des Atommülls ist diese 3D-Seismik sogar nach Aussagen des Betreibers nicht notwendig. Dieses Verzögerungsspiel ist symptomatisch für das Vorgehen des BfS.
14. Das BfS hat bisher keine Möglichkeiten geschaffen, um mit Mengen von mehr als 1 m³ kontaminierter Salzlösung pro Tag umgehen zu können. Diese Obergrenze hat sich das BfS selbst gesetzt. Sollten solche Mengen anfallen, kann BfS dies benutzen, um den Notfall auszurufen und die Rückholung abzubrechen.
Fazit und Forderungen:
Es entsteht bei uns der Eindruck, dass hier auf Zeit gespielt wird. Eine Erklärung, die sich aufdrängt, wäre eine von Beginn an systematisch betriebene Täuschungsstrategie, bei der das HMGU-Konzept unter falschem Namen operativ umgesetzt wird und die Rückholungsabsicht durch Aktionismus nur vorgetäuscht wird.
Wir fordern ein koordiniertes Vorgehen zur Rückholung des Atommülls aus der Asse, mit einem bis zu Ende gedachten Planungsgerüst. Anhand eines solchen Gerüstes würden Beschleunigungsmöglichkeiten überhaupt erst erkennbar werden.
Wir verlangen, dass das BfS unter der gesetzlichen Vorgabe der Rückholung (nach Lex Asse, §57b AtG) endlich darstellt, welche Ressourcen an Personal und Geld, welche Technologien und welche weiteren rechtlichen Vorgaben benötigt werden, um die Rückholung zu beschleunigen und den Abbruch der Rückholung nicht zu riskieren.
Wir erwarten, dass ein eventueller Betreiberwechsel vom BfS auf ein Bundesamt für Endlagerung nicht dazu führt, dass die dringend notwendigen Arbeiten erneut verzögert werden.
Bis heute wird nicht erkennbar, dass das Bundesamt für Strahlenschutz seinem gesetzlichen Auftrag nachkommt, den Atommüll aus der Asse unverzüglich zurückzuholen. Hierfür sind das Bundesumweltministerium und der Betreiber von Asse II verantwortlich.
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