Wolfenbüttel. Unsere Redaktion erreichte eine Pressemitteilung von Lutz Seifert, aus der hervorgeht, dass Seifert von seinem Mandat in der Asse-2-Begleitgruppe klein zurücktritt. Diese veröffentlicht regionalHeute.de an dieser Stelle ungekürzt und unkommentiert.
Auf der letzten von Mitgliedern einberufenen Sondersitzung der Asse-2-Begleitgruppe klein standen nur 3 Tagesordnungspunkte auf der Tagesordnung über die abgestimmt werden sollte. Dies waren Punkte, die auf den letzten Sitzungen aus Zeitgründen nicht abgearbeitet wurden. Trotz dieser kurzen Tagesordnung wurden die Tagesordnungspunkte erneut nicht abgearbeitet. Es wurde entgegen der geplanten einstündigen Sitzung über 3 Stunden diskutiert und sich weitere zusätzliche Arbeitspakete, wie die Ausarbeitung einer neuen Geschäftsordnung, für die nächsten Sitzungen vorgenommen.
Anstatt die Tagesordnung abzuarbeiten, wurde darüber diskutiert, ob die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad Mitglied der Asse-2-Begleitgruppe klein ist oder nicht. Ein Punkt der überhaupt nicht auf der Tagesordnung stand. Um dieses Problem schnell und demokratisch zu lösen trat Lutz Seifert während der Sitzung von seinem Mandat zurück. Dies hat zur Folge, dass die Mitglieder der Bürgerinitiativen in der Gruppe neu gewählt werden müssen. Über diesen Weg sollte geschäftsordnungskonform und schnell die AG Schacht Konrad einen Sitz im Gremium erhalten. Aber schon während der Sitzung wurde dieses Vorgehen von dem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad abgelehnt.
Die Arbeitsgemeinschaft beharrt weiter auf einen eigenen Platz in der Begleitgruppe, was mit der derzeitig gültigen Geschäftsordnung nicht möglich ist. So wurde in der Runde der Gedanke aufgegriffen, die Geschäftsordnung zu ändern, mit dem Ziel, der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad einen eigenen Sitz in dem Gremium zu verschaffen. In der Zeit, bis die neue Geschäftsordnung in Kraft tritt, soll die AG Schacht Konrad entgegen der gültigen Geschäftsordnung und ohne Geschäftsordnungsänderung als nicht stimmberechtigtes Mitglied an den Sitzungen teilnehmen können. Dies ist ein weiterer Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Ein der Öffentlichkeit bekannter Verstoß gegen die Geschäftsordnung war die am 21.08.2015 durch die Vorsitzende verfügte Denkpause der Begleitgruppe. In der Geschäftsordnung ist nicht vorgesehen eine ordnungsgemäß eingeladene Sitzung nicht zu eröffnen.
Ein Problem der Asse-2-Begleitgruppe klein sind die ständigen Verstöße gegen die Geschäftsordnung, die sich das Gremium selbst gegeben hat. Ein zweites Problem ist, dass demokratisch getroffene Beschlüsse nicht anerkannt werden. Nur auf einer solchen Grundlage ist es möglich, Sitzungen abzuhalten und Beschlüsse zu fassen. Diese Art, die Geschäftsordnung zu ignorieren und demokratisch gefasste Beschlüsse nicht anzuerkennen, führt zum Vertrauensbruch und Konfrontation. Da in der Vergangenheit wiederholt gegen die Geschäftsordnung verstoßen wurde, stellt sich die Frage, ob die neue Geschäftsordnung, wenn sie fertiggestellt und beschlossen wurde, wirklich von allen Mitgliedern anerkannt und angewandt wird. Es bleibt zu hoffen, dass dies gelingt, denn nur auf Grundlage einer Geschäftsordnung und der Anerkennung demokratisch gefasster Beschlüsse ist eine konstruktive Zusammenarbeit der Asse-2-Begleitgruppe klein möglich.