Wolfenbüttel. Derzeit muss sich ein 51-Jähriger - erneut - vor Gericht verantworten. Der Mann sitzt bereits eine Freiheitsstrafe in der JVA Wolfenbüttel ab. Von dort aus soll er sein früheres Opfer im schuldunfähigen Zustand genötigt haben, die gegen ihn gemachte Aussage, die zu seiner Verurteilung geführt hat, zurückzuziehen.
Mit Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 7. März 2018 wurde der Beschuldigte wegen versuchten Totschlages verurteilt und verbüßt diese Freiheitsstrafe zurzeit in der JVA Wolfenbüttel. Nur wenige Monate nach dem Schuldspruch, im Juli 2018, soll der Mann auf dem Handy eines Zeugen angerufen habe, um mit dem damaligen Opfer der versuchten Tötung zu sprechen. Obwohl die Geschädigte ein Gespräch mit dem Beschuldigten abgelehnt habe, soll der 51-Jährige sie im Verlaufe des auf laut gestellten Gesprächs aufgefordert haben, die damals erstattete Anzeige bis Januar 2019 zurückzunehmen. Anderenfalls werde er der Geschädigten Probleme machen oder andere dazu bringen, ihr Probleme zu machen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war und strebt daher die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
mehr News aus Wolfenbüttel