AWO: "Betreuungsgeld und die Mär von der Wahlfreiheit"




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„Die AWO appelliert an die Vernunft der Regierungsabgeordneten, bei der morgigen Abstimmung über das Betreuungsgeld im Bundestag ihrem Gewissen zu folgen und nicht dem Fraktionszwang“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber.


„Die AWO hält es grundsätzlich für falsch, wenn der Staat dafür zahlt, dass öffentliche Angebote nicht angenommen werden. Das Argument der Wahlfreiheit ist nur vorgeschoben, denn die ist erst dann gegeben, wenn für jedes Kind ein qualitativ hochwertiger Betreuungsplatz zur Verfügung steht, und davon ist man noch meilenweit entfernt.“

Selbst nach Angaben der Bundesregierung fehlen noch 230.000 Plätze. Im Gegensatz zum Betreuungsgeld gibt es für einen Betreuungsplatz vom nächsten Jahr an einen Rechtsanspruch. „Jenseits des quantitativen Bedarfs muss vor allem die Qualität der Angebote gewährleistet werden. Eine Kita-Gruppe ist nicht beliebig erweiterbar, ohne dass die Qualität darunter leidet. Vor allem wird qualifiziertes Personal benötigt, und das kostet Geld“, betont Fersahoglu-Weber. „Deshalb sollte die Bundesregierung die für das Betreuungsgeld geplanten Mittel in den Kita-Ausbau stecken, und zwar bis der Bedarf überall gedeckt ist.“ Abgesehen davon gebe es unzählige weitere Gründe, gegen das Betreuungsgeld zu stimmen, was vielen Regierungsmitgliedern durchaus bewusst zu sein scheine. „Wenn selbst die eigenen Fraktionsmitglieder nur unter Drohung und Zwang dazu gebracht werden können, für ein Gesetz zu stimmen, dann ist damit etwas grundsätzlich nicht in Ordnung“, betont der Braunschweiger AWO-Vorstandsvorsitzende Rifat Fersahoglu-Weber.


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