„Teilzeitbeschäftigung ist für viele Menschen wichtig. Wenn aber ganze Branchen, wie das Gaststättengewerbe, fast ausschließlich geringfügig oder in Teilzeit beschäftigen, hat das nichts mehr mit der individuellen Entscheidung der Beschäftigten zu tun“, sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Dirk Bitterberg. Die AWO begrüße deshalb den heute im Bundestag zur Beratung stehenden Antrag ‚Mehr Zeitsouveränität für Beschäftige - Teilzeitarbeit gestalten‘. „Geringfügig Beschäftigte, also auch Minijobber, müssen das Recht haben, ihre Arbeitszeit ausweiten zu können, wenn es die Kapazitäten des Betriebs entsprechend zulassen“, fordert Bitterberg.
Die AWO habe sich immer dafür eingesetzt, intelligente Möglichkeiten zu schaffen, sich auch individuelle Freiräume, beispielsweise für familiäre Verpflichtungen, zu schaffen. Bitterberg weist darauf hin, dass es auch um Armutsprävention gehe: „Altersarmut ist zum großen Teil den Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zuzuschreiben.“ Gerade Frauen, die überproportional häufig in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, seien davon betroffen. „Wenn es gelingt, das zu ändern, haben wir etwas dafür getan, dass diese Frauen im Alter eine bessere Rente erhalten“, gibt der stellvertretende AWO-Vorstandsvorsitzende zu bedenken.
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