Landkreis. Nach Gesetzgebung des Niedersächsischen Landtags müssen ab dem Schuljahr 2018/19 alle öffentlichen Schulen inklusive Schulen sein. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wolfenbüttel bauliche Maßnahmen im Wert von knapp sieben bis acht Millionen Euro. Wie stark sich das Land Niedersachsen an den Kosten beteiligen wird, steht allerdings noch in den Sternen.
Mit dem "Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule" hat der Niedersächsische Landtag im Jahr 2012 beschlossen, dass bis zum Schuljahr 2018/19 alle öffentlichen Schulen zu inklusiven Schulen mit barrierefreien und gleichberechtigtem Zugang umgebaut werden müssen. Ziel dieses Gesetzes ist es, in Niedersachsen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung an jedem Lernort die gleichen Möglichkeiten zu bieten, ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen können. Für die Schulträger bedeutet dies, alle erforderlichen baulichen Maßnahmen bis zur gesetzten Frist im Jahr 2018 umzusetzen und die für eine inklusive Schule notwendige Ausstattung bis dato einzurichten. Um das vorgegebene Ziel zu erreichen hat der Landkreis Wolfenbüttel ein Rahmenkonzept zur Inklusion entwickelt, das verschiedene Maßnahmen samt Kosten zur Umsetzung der Barrierefreiheit aller Schulen in seiner Trägerschaft zusammenfasst. Das Ergebnis dieses Rahmenkonzeptes: Um den Vorgaben des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule nachzukommen sind Baukosten in Höhe von 6,7 Millionen bis acht Millionen Euro nötig, je nachdem wie umfänglich die Barrierefreiheit umgesetzt werden soll.1010
Dabei habe es, wie die Gebäudewirtschaft des Landkreises erklärte, seitens des Landes im Jahr 2012 noch geheißen, dass die mit der Inklusion verbundenen Kosten für der Schulträger nicht erheblich seien. Vom Land Niedersachsen könne der Landkreis deshalb für das Jahr 2016 auch nur mit einer Förderung in Höhe von etwa 90.000 Euro rechnen. Eine Zahl, die in der jüngsten Sitzung des Kreis-Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Personal und Sicherheit für Unverständnis sorgte. Der Ausschuss sprach sich deshalb zunächst für eine möglichst sparsame Umsetzung der baulichen Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit aus und hofft, dass die Landesregierung im höheren Maße als bisher in Aussicht gestellt zur Kostenerstattungen bereit ist.
Baukosten für die einzelnen Schulen
Im Falle einer Umsetzung einer maximalen Erreichbarkeit aller Räumlichkeiten der jeweiligen Schulgebäude, fallen nach den Berechnungen der Gebäudewirtschaft des Landkreises Wolfenbüttel folgende Kosten für die jeweiligen Schulen an:
Carl-Gotthard-Langhans Schule: Rund 1.9 Millionen Euro
Werla-Schule Schladen: Rund 1.3 Millionen Euro
Schule im Innerstetal: Rund 1.2 Millionen Euro
IGS Wallstraße: 1.1 Millionen Euro
Elm-Asse-Schule Schöppenstedt (Hauptschule): Rund eine Millionen Euro
Elm-Asse-Schule Schöppenstedt (alte Realschule): 516.000 Euro
Haupt und Realschule Sickte: 413.200 Euro
Schule am Teichgarten: 560.000 Euro
Peter-Räuber Schule: 29.000 Euro
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