Landkreis. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit hatte zur heutigen Sitzung Dr. Thorsten Kleinschmidt eingeladen, um sich seinen Bericht zur Bedarfsplanung im ärztlichen Bereich anzuhören.
Kleinschmidt ist Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Bezirksstelle Braunschweig und berichtete über die Reform zur Bedarfsplanung im ärztlichen Bereich und deren Auswirkungen auf den Landkreis Wolfenbüttel.
Die zum Jahresanfang 2013 eingeführte Reform soll eine gleichmäßige Verteilung der Ärzte und Psychotherapeuten gewährleisten. Durch die Bedarfsplanung sollen in einem bestimmten räumlichen Bereich festgelegt werden, wie viele Ärzte angesiedelt sein dürfen, oder müssen.
Dr. Thorsten Kleinschmidt erörterte an Hand einer ausführlichen Präsentation, welche Veränderungen mit der Bedarfsplanung einhergehen. Insbesondere ging er dabei auf den Landkreis Wofenbüttel ein.
Die Grundlage bei der Bedarfsplanung bilden die “Planungsbereiche”, die in vier Bereiche unterteilt sind. Dabei werdend die Hausärzte im kleinräumigen Bereich, Fachärzte in großflächigen Bereich eingeteilt. Spezialisierte Fachärzte und gesonderte fachärztliche Versorgungen werden über die Raumordnung, beziehungsweise über das Bundesland geplant.
Der Landkreis Wolfenbüttel liegt laut Kleinschmidt, durch seine Nähe zu Braunschweig, in einem gut versorgten Bereich, der mit Haus-und Fachärzten, sowie Spezialisten gut abgedeckt sei.
In der Raumordnung fällt der Landkreis Wolfenbüttel, zusammen mit Goslar, Peine, Salzgitter, Wolfsburg und Peine in den Bereich Braunschweig und sei daher sowohl im hausärztlichen, als auch im fachärztlichen Bereich gut aufgestellt. Lediglich im Bereich der augenärztlichen Versorgung gäbe es noch Defizite. Die Errichtung von Zweigpraxen, wie in Schladen, würde zur weiteren Verbesserung der Versorgung beitragen.
Aufmerksam verfolgte der Ausschuss den Bericht von Kleinschmidt. Foto:
Das Wesentliche der Bedarfsplanung sei die Kontrolle der niedergelassenen Ärzte in bestimmten Bereichen, um so eine bedarfsgerechte Versorgung zu schaffen. Im Grundsatz soll so eine Unter-oder Überversorgung von Ärzten vermieden werden. Die Überversorgungsfeststellung hat zur Folge, dass in bestimmten Bereichen keine Zulassungen für eine vertragsärztliche Versorgung erteilt werden kann, wenn der Bedarf bereits ausgeschöpft ist. Andererseits können so in dünn besiedelten Gebieten, mehr Ärzte zugelassen werden. In welchen Gebieten Ärzte zugelassen werden, ergibt sich aus der Bedarfsermittlung, nach der dann die entsprechenden Stellen ausgeschrieben werden.
Zusammenfassend kann Kleinschmidt berichten, dass die Bedarfsplanung insbesondere im Bereich der hausärztlichen Versorgung ein gutes Instrument ist, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu analysieren.
Der Ausschuss verfolgte interessiert den Ausführungen Kleinschmidts und stieg zum Ende der Präsentation in ein angeregtes Gespräch mit dem Fachmann ein, bei dem einzelne Fragen erläutert wurden.
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