[image=5e1764c0785549ede64ccd25]Das Präsidium der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) unter der Leitung des Parteivorsitzenden und Wolfenbütteler Bundestagsabgeordneten Sigmar Gabriel und Mitglieder des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unter der Leitung des Vorsitzenden, Präses Nikolaus Schneider, haben sich am heutigen Montag in Berlin zu einem zweistündigen Gespräch getroffen. Hauptthemen waren die Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt, die Rechtslage von Flüchtlingen, die beabsichtigte gesetzliche Neuregelung der Organspende sowie staatskirchenrechtliche Fragen.
Der Ratsvorsitzende betonte, dass das Thema Rechtsextremismus seit langer Zeit von der evangelischen Kirche mit Sorge wahrgenommen werde. Im Jahre 2009 habe die Synode der EKD mit einem Beschluss alle Landeskirchen aufgefordert, gegen Spuren rechtsextremen Gedankengutes auch im Raum der Kirche vorzugehen. Fremdenfeindlichkeit und Rassismus widersprächen fundamental dem Kern des christlichen Glaubens. Schneider kritisierte die sog. „Extremismusklausel“, die die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus behindere. Beide Seiten bekräftigten ihre Auffassung, dass ein Verbot der NPD nötig sei. Es bedürfe aber einer intensiven Vorbereitung. Sigmar Gabriel beschrieb eine zunehmende „Gewöhnung an rechtsradikale Alltagskultur“ und fragte, wie sich eine Gesellschaft verhalten müsse, damit sich rechtsradikale Ressentiments und Vorurteile nicht Bahn brächen. Es herrschte Einigkeit, dass ein Verbot der NPD nicht die politische Auseinandersetzung ersetzen dürfe.
Weitgehende Übereinstimmung bestand in den Fragen der Ausländer- und Flüchtlingspolitik. Klaus Wowereit wies für die SPD darauf hin, dass zum Jahresende die Genehmigung für die Menschen ablaufe, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten haben. Ohne eine Verlängerung würden sie in die Duldung zurückfallen. Beide Seiten waren sich einig, dass dies nicht sein dürfe. Für die EKD sagte Uwe Michelsen, dass das Engagement für die Rechte von Flüchtlingen ein gemeinsames Herzensanliegen von SPD und evangelischer Kirche sei. Beide Seiten stimmten auch darin überein, dass es in Deutschland ein kontinuierliches und standardisiertes Resettlementprogramm geben müsse.
Das geltende Staatskirchenrecht, so Klaus Winterhoff für die EKD, sei ein hohes Gut und prinzipiell zu bewahren und auf ein tragfähiges Religionsverfassungsrecht hin auszuweiten. Es sei schwieriger geworden, für Rechtgrundlagen wie zum Beispiel das Subsidiaritätsprinzip in der öffentlichen Diskussion einzutreten. SPD-Schatzmeisterin Barbara Hendricks regte eine Debatte über die fördernde Neutralität des Staates gegenüber den Religionsgemeinschaften an, die gemeinsam mit den Kirchen geführt werden müsse. Lebhaft diskutierten beide Seiten über das kirchliche Arbeitsrecht. Der Austausch darüber soll fortgesetzt werden.
Im Blick auf die Novellierung des Transplantationsgesetzes zeigte sich der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, nach einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag zuversichtlich, dass die Gesetzesinitiative zur Organspende wieder Schwung gewinnt. Er hoffe, dass bereits in der ersten Hälfte des nächsten Jahres ein tragfähiges Organtransplantationsgesetz auf den Weg gebracht werden könne, das eine verbindlichere Entscheidung möglich macht, ohne jedoch Zwang auszuüben. Für den Rat der EKD begrüßte Christiane Tietz die Überlegungen: „Wir sind Anwälte der Freiheit des Menschen und der Auffassung, dass Nächstenliebe nicht erzwungen werden kann.“
Nach dem offenen Gespräch wurde verabredet, den Austausch zwischen dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Präsidium der SPD im nächsten Jahr fortzusetzen.
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