Bekanntmachung: Datenübertragung an die Bundeswehr


Diese Angaben werden nur zur Übersendung von Informationsmaterial verwendet, trotzdem ist ein Widerspruch möglich. Symbolfoto: Pixabay
Diese Angaben werden nur zur Übersendung von Informationsmaterial verwendet, trotzdem ist ein Widerspruch möglich. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Schöppenstedt. Mit Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht sind seit dem 1. Juli 2011 die wehrrechtlichen Vorschriften bezüglich der Wehrerfassung und Datenübermittlung an die Bundeswehr geändert worden. Doch noch immer werden ohne Widerspruch weiterhin Daten übermittelt, berichtet die Samtgemeinde Elm-Asse in einer Pressemitteilung.


Anstelle der Wehrerfassung werden jährlich am 31. März gemäß § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes (SG) an das Bundesamt für Wehrerfassung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermittelt: Familienname, Vornamen, gegenwärtige Anschrift. Diese Angaben werden nur zur Übersendung von Informationsmaterial verwendet.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen haben. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung sind schriftlich oder persönlich an die Samtgemeinde Elm-Asse zu richten.

Samtgemeinde Elm-Asse Anschrift:
Bürgerbüro Schöppenstedt
Markt 3
38170 Schöppenstedt

Bürgerbüro Remlingen
Im Kirchwinkel 4
38319 Remlingen-Semmenstedt
OT Remlingen


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