Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dahlum


Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dahlum. Symbolbild. Foto: Robert Braumann
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dahlum. Symbolbild. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Dahlum. Die erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dahlum für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 2.November bis 10. November 2015 während folgender Zeiten bei der Samtgemeinde Elm-Asse, Markt 3 (Zimmer 111), 38170 Schöppenstedt zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag bis Freitag von           8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag von                            14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und
Donnerstag zusätzlich von    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen wird nicht ausgelegt.