Wolfenbüttel. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport veranstaltet einen weiteren Beratungstag für die Opfer des SED-Regimes. Am 20. September 2022 von 10 bis 15 Uhr können sich Betroffene im Kreishaus (Raum 125) unter anderem über die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen des Bundes bestehenden Rehabilitierungsmöglichkeiten informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, Anträge auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen beziehungsweise sich zur Antragstellung beraten zu lassen, teilte das Ministerium am heutigen Dienstag mit.
Das Beratungsangebot kann ohne Voranmeldung genutzt werden und der Raum ist barrierefrei erreichbar. Telefonische Anfragen sind am Beratungstag während der vorgenannten Sprechzeiten unter der Telefonnummer 05331 84 316 möglich. Die Beratungen werden von Vertretern der Opferverbände und des Niedersächsischen Netzwerks für SED- und Stasiopfer sowie von Fachleuten aus Sachsen-Anhalt unterstützt und sollen möglichst viele Betroffene ortsnah über bestehende Hilfs- und Leistungsangebote informieren. Einige dieser Berater waren selbst Opfer der Diktatur in der DDR.
Viele DDR-Opfer in Niedersachsen
Rund 30 Jahre nach dem Mauerfall und der Deutschen Wiedervereinigung leben in Niedersachsen noch zahlreiche Opfer des SED-Regimes. Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Deutsche Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen: Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden.
Ab 90 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Die Höhe der besonderen Zuwendung für Haftopfer - die sogenannte "Opferrente"- beträgt seit dem 1. November 2019 bis zu 330 Euro monatlich. Zudem besteht ein Anspruch auf eine berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging oder verwehrt wurde und dieses Nachteile für die Rentenversicherung zur Folge hatte. Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, etwa mit gesundheitlichen Folgeschäden.

