Besuch von Ratssitzungen: Nur unter Einhaltung der Hygieneregeln

Die Stadt Wolfenbüttel informiert interessierte Zuhörer in einer Pressemitteilung über die bestehenden Hygieneregelungen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Im Juni stehen zahlreiche öffentliche Ausschusssitzungen sowie die Ratssitzung der Stadt an. Diese finden alle in der Lindenhalle statt. Termine und Tagesordnung finden Interessierte hier. Es gelten nach wie vor die Abstands- und Hygieneregeln zur Eindämmung des Coronavirus. Darauf weist die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung hin.


Angesichts des nach wie vor bestehenden hohen Infektionsrisikos sei dem Gesundheitsschutz sowohl im Hinblick auf die Mitglieder der politischen Gremien der Stadt Wolfenbüttel als auch weiterer Personen wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie Zuhörerinnen und Zuhörern umfassend Rechnung zu tragen. Für die bevorstehenden Sitzungen umfasse dies natürlich auch die Einhaltung der allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsvorschriften sowie das einzelne Betreten, Verlassen und Bewegen innerhalb des Sitzungsortes mit Mund-Nase-Schutz. Der Mund-Nase-Schutz darf nur am eingenommenen Sitzplatz abgelegt werden. Eine Teilnahme an der Sitzung ist nicht zulässig bei Erkältungssymptomen.

Aus Gründen der Nachverfolgbarkeit von etwaigen Infektionsketten wird weiterhin darum gebeten, dass sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren Namen sowie Kontaktdaten im Vorfeld der Sitzung dem oder der den Einlass regelnden Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Stadt Wolfenbüttel mitteilen und die erforderliche Einwilligung zur Erhebung ihrer personenbezogenen Daten zu dem genannten Zweck abgeben. Ohne diese Erklärung kann die Teilnahme an der Sitzung verweigert werden.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelungen stehe am Sitzungsort nur ein eingeschränktes Platzangebot für Zuhörerinnen und Zuhörer zur Verfügung. Daher komme auch eine eventuell erforderliche Beschränkung der Zuhörerzahl in Betracht. Bei einem Besucheraufkommen, welches die unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten überschreite, erfolge der Einlass in die Sitzungsräumlichkeiten nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen vor Ort.

Weitere organisatorische Maßnahmen und Hinweise werden, sofern erforderlich, vor Ort bekannt gegeben.


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