Wolfenbüttel. Die Redaktion erreichte eine Pressemitteilung der Wolfenbütteler AtomAusstieg Gruppe, diese wird ungekürzt und unkommentiert veröffentlicht.
Wie bei der Einlagerung des Mülls in Asse II soll es nun auch für das Zwischenlager für den zu bergenden Müll aus Asse II keine vergleichende Standortsuche geben. Das BfS hat nach eigenen Angaben mit einer eigenen Studie seine seit Jahren feststehende Position "das Zwischenlager muss an den Schacht Asse II" gestützt. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich der Betreiber des Atommülllagers die Legitimation für seine Planungen durch eine selbsterstellte Studie verschaffen will. "Argumentiert" wird mit der Einhaltung der Grenzwerte bzw. der Eingreifrichtwerte für Notfallmaßnahmen. Dabei werden kurzfristige Belastungen einiger Transportarbeiter als Argument benutzt, um längere Transporte als nicht hinnehmbar zu bezeichnen. Es sind aber die langdauernden Belastungen für die Anwohner, die viel stärker beachtet werden müssen. In einer vom BfS selbst beauftragten Studie der GNS aus dem Jahre 2011 heißt es deshalb „Bei allen Betrachtungen zu Störfällen/Restrisikoereignissen ist eine möglichst große Entfernung zur nächsten Wohnbebauung günstig.“ Außerdem ist allgemein bekannt, dass die Einhaltung von Grenzwerten nichts über die Unbedenklichkeit aussagen. Die erhöhten Krebsfälle und das Phänomen der "ungeborenen Mädchen" treten an Atomanlagen auf - ein Zusammenhang wird mit Hinweis auf die "Einhaltung der Grenzwerte" ausgeschlossen. Ziel einer Standortsuche darf nicht allein die Einhaltung eines viel zu hohen Grenzwertes sein, sondern muss immer die Minimierung der Risiken sein. Bisher gibt es keine konkreten Überlegungen für die dauerhafte Verwahrung des Atommülls aus Asse II. Das BfS als Betreiber und Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat dem Gesetzgeber nicht einmal vorgeschlagen, im Standortauswahlgesetz auch die Suche nach einem End- bzw. Dauerlager für den zu bergenden Müll aus Asse II aufzunehmen. Das bedeutet, dass die Betriebsdauer des Zwischenlagers absolut nicht absehbar ist. Die WAAG hatte deshalb schon vor Jahren vorgeschlagen, erst das Wie der Zwischenlagerung vor dem Wo zu klären. Zur Risikominimierung müsse auch geprüft werden, ob z. B. leicht zugängliche untertägige Zwischenlagerung möglich wäre, z. B. in ehemaligen Militärbunkern oder in Tunnelanlagen wie beim AKW Neckarwestheim. Alle im Bundestag und Landtag vertretenen Parteien haben sich für die Rückholung ausgesprochen. Jetzt stehen sie auch in der Verantwortung, nicht den Weg des geringsten Widerstands zu gehen. Anfangs wurde nämlich vom BfS und auch von Politikern noch offen gesagt, dass das Zwischenlager in die Asse müsse, weil den Müll sonst ja niemand haben wolle. Das Thema Betonierung geht in der Berichterstattung unter. Dabei war die von den Fachleuten der Begleitgruppe kritisierte unzureichende Drainage 2013 ein sehr kontrovers diskutiertes Thema, da Gefahr besteht, dass in den Einlagerungskammern das Wasser steigt. Dass jede der durchgeführten und geplanten Betonierungsmaßnahmen zur Stabilisierung tatsächlich notwendig ist, wird von den Fachleuten der Begleitgruppe widersprochen. Dass sich das Wasser eines vor einer Einlagerungskammer zubetonierten Laugensumpfes einen anderen Weg sucht, leuchtet selbst Laien ein. Seit der Übernahme des Vorsitzes des Asse II-Begleitgruppe durch Landrätin Steinbrügge wurde es ruhig um das Thema Betonierung/Drainage, obwohl es weiterhin eines der drängendsten Themen ist. Die Vorsitzende der Asse II-Begleitgruppe, Landrätin Steinbrügge, sagte lt. Berichterstattung zu den Studien: „Ich freue mich, dass jetzt Ergebnisse zu von uns aufgeworfenen Fragen vorliegen“. Ob es sich um "Ergebnisse" handelt, kann allerdings erst ein unabhängiges Gutachten ergeben. Der Präsident des BfS verkündete im Januar 2010 die Entscheidung, dass der Müll geborgen werden soll, und ward seitdem auf Veranstaltungen zu Asse II und in der Asse II-Begleitgruppe nicht mehr gesehen, selbst dann nicht, wenn er während der Auseinandersetzungen zum Thema Drainage ausdrücklich dazu eingeladen wurde.
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