Wolfenbüttel. Vor dem Landgericht Braunschweig wird ab heute ein Fall von gewerbsmäßigem Betrug und Verstoß gegen das Kreditwirtschaftsgesetz verhandelt. Angeklagt sind drei Männer, die zwischen 2015 und 2022 wertlose Aktien unter anderem in Cremlingen und Wolfenbüttel verkauft haben sollen.
Den drei Angeklagten im Alter von 55, 58 und 60 Jahren, von denen zwei in Untersuchungshaft sitzen, wird vorgeworfen, von zwei Firmen wertlose Anteile – unter Vorspiegelung falscher Tatsachen über die Werthaltigkeit der Anteile – an eine Vielzahl von Personen verkauft zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass die Gesellschaften eigens zu diesem Zweck durch die Angeklagten und ausländische Geschäftsleute gegründet worden seien. Die Kammer hat im Eröffnungsbeschluss jedoch auch auf die denkbare Konstellation hingewiesen, dass die Angeklagten die mangelnde Seriosität der Gesellschaften (lediglich) erkannt haben könnten und gleichwohl Aktien vertrieben haben könnten, um an Provisionen zu gelangen.
11 Millionen Euro Schaden
Die Geschädigten seien von einem Callcenter angerufen worden (sogenannten cold calling). Die Callcenter-Mitarbeiter hätten zunächst das Interesse der Angerufenen an Aktien der Gesellschaft abgefragt. Soweit ein Interesse bestanden habe, sei eine E-Mail mit
Informationsmaterial versandt worden. Wenige Tage nach der Übersendung der E- Mail habe erneut ein Callcenter-Mitarbeiter angerufen und ein Verkaufsgespräch durchgeführt. Sofern es zu einem Kauf gekommen sei, sei ein ausgefüllter Musterkaufvertrag an den Käufer übersandt worden. Dieser habe dann den Vertrag unterschrieben und den Kaufpreis auf das Konto eines Finanzagenten überwiesen. Geschädigte, die einmal investiert hatten, seien wenige Wochen später erneut angerufen worden, um sie zu einer weiteren Investition zu bewegen. Der Gesamtschaden betrage über 11 Millionen Euro.
Der Prozess wird sich bis in den Sommer ziehen, es sind insgesamt 30 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 31. August fallen.
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