Wolfenbüttel. Bereits Ende November wurden die beiden jungen Männer, die wegen einer Serie von Brandstiftungen angeklagt worden sind, vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Wolfenbüttel zu Bewährungsstrafen verurteilt. Als Auflage muss jeder 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das teilt Bettina Niemuth, Direktorin des Amtsgerichts, mit.
Die beiden 21 Jahre alten Männer aus dem Landkreis wurden für 14 Brandstiftungen schuldig befunden, der Brand des Ärztehauses gehört nicht dazu. Einer der Täter erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, der andere von zehn Monaten auf Bewährung.
Der Prozess war nicht öffentlich. Da Bettina Niemuth selbst nicht vor Ort war und das Urteil noch nicht schriftlich verfasst ist, konnte sie keine Angaben dazu machen, wie der Unterschied in der Höhe des Strafmaßes zustande gekommen ist.
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