Wolfenbüttel. Ab 1. April müssen Hunde in der freien Landschaft wieder an die Leine. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen.
Für das Gebiet der Stadt Wolfenbüttel gibt es einige Bereich, in denen Hunde ganzjährig an der Leine zu führen sind: In der Fußgängerzone, auf Jahrmärkten bei Umzügen und bei Veranstaltungen und Festen. Dies geschehe im Rahmen der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, erklärt Stadtsprecher Thorsten Raedlein. Auch für das Schongebiet des „Fümmelser Holzes“ gilt im ganzen Jahr ein Leinenzwang. Ausgenommen von dieser Regelung seien Hunde die zur Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden. Dazu kämen in der Zeit vom 01.04 bis zum 15.07 eines jeden Jahres Reglungen in der freien Landschaft (sprich außerhalb der Stadtgrenzen). "Dies sind die Zeiten der Brut- und Setzzeit. Sie gelten einem besonderen Schutz von brütenden Vögeln und jungen Wildtieren", so Raedlein.
Hier müssen Hunde ab April an die Leine
Er ergänzt: "Zusätzlich hat die „Untere Naturschutzbehörde“ beim Landkreis Wolfenbüttel durch Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten Regelungen getroffen. Wir unterscheiden hier zum einen das Landschaftsschutzgebiet „südliche Okeraue“, den Bereich zwischen Wolfenbüttel und Ohrum. Dieses Gebiet umfasst in der Gemarkung Wolfenbüttel, die Flächen beginnend hinter dem Stadtgraben (alte Badeanstalt), entlang den Okerwiesen (Drei-Linden-Siedlung/Gutspark) Richtung Klein Denkte. Per Landschaftsschutz- Verordnung wurde hier ein Leinezwang angeordnet für die Zeit vom 01.04. bis zum 15.07. einen jeden Jahres. Betroffen ist auch die Wiese entlang des Okerarms hinter dem Stadtbad. Das Landschaftsschutzgebiet „nördliche Okeraue“ reicht im Süden bis an die Nordtangente (Meesche-Knoten), westlich entlang des „Schiefen Berges“, die östliche Schutzgebietsgrenze verläuft entlang der Verlängerung des Weges „Am Kälberanger“ in nördliche Richtung. Hier wurde ein ganzjähriger Leinenzwangs festgelegt." Weitere Regelungen gäbe es nicht. Weder am Stadtgraben noch im Gefängniswall oder auch in der Parkanlage hinter der Post (Harztorplatz/ehem. Turnierplatz) müssten Hunde an der Leine geführt werden. Gleiches gelte für den gesamten Bereich des „Seeliger Parks“.
Strafen drohen
Verstöße gegen die Verordnungen können im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einer Geldbuße geahndet werden. Für die Einleitung der Verfahren ist der Landkreis Wolfenbüttel zuständig. "Lediglich Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Wolfenbüttel und den angeordneten Leinenzwang im Fümmelser Holz werden von der Stadt Wolfenbüttel verfolgt.
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