Anlässlich der Bundesratsentscheidung über das CCS-Gesetz am Freitag hat der BUND Landesverband Niedersachsen e.V. heute die niedersächsische Landesregierung aufgefordert, gegen das Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2 zu stimmen. In einer Presseerklärung heißt es (ungekürzt und unkommentiert):
Niedersachsen ist von den Plänen zur Einführung der Risikotechnologie “Carbon Capture and Storage”, kurz CCS, besonders betroffen, da viele der möglichen Endlager in der norddeutschen Tiefebene und in der Nordsee liegen (siehe Karte im Anhang). Niedersachsen und Schleswig-Holstein setzen nun auf die so genannte “Länderklausel” im Gesetz, die es ihnen ermöglichen soll, CO2-Lagerung auf ihrem Gebiet auszuschließen. Der BUND hat zwei Studien zum Thema in Auftrag gegeben, die nur einen Schluss zulassen: CO2 sollte auch in Zukunft nirgendwo in Deutschland endgelagert werden.
Laut dem Umweltverband sprechen viele Argumente gegen die Einführung von CCS:
“Die Länderklausel bietet keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Länder. Sie ist in mehrfacher Hinsicht unsicher. Zum Beispiel kann Niedersachsen nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes CO2-Endlager nur für die nächsten sechs Jahre ausschließen, dann wird das Gesetz auf den Prüfstand gestellt, und die Karten für CCS werden wieder neu gemischt”, erklärte die Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen, die für den BUND und Greenpeace ein juristisches Gutachten zum CCS-Gesetz erstellt hat. Der BUND warnt die Landesregierung deshalb davor, die Bevölkerung in falscher Sicherheit zu wiegen. Nach dem vorliegenden Gesetz könnten die Bundesländer auch die Einrichtung von CO2-Lagern unter der Nordsee nicht verhindern, ebenso wenig den Bau von Pipelines quer durchs Land.
Eine zweite Studie, die der BUND in Auftrag gegeben hat, beschäftigt sich mit den “Risiken der Verpressung von Kohlendioxid unter der Nordsee”. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Risiken von CCS unkalkulierbar sind. “Die CO2-Lagerung in der Nordsee kann dem sensiblen Ökosystem schweren Schaden zufügen”, sagte Tina Löffelsend, BUND-Klimaexpertin. “Der hohe Druck, der zur Verpressung des Kohlendioxids in die Tiefe erforderlich ist sowie chemische Reaktionen im Untergrund können zu CO2-Leckagen führen. Außerdem wird durch das verpresste CO2 salzhaltiges Wasser verdrängt. Wenn diese hoch salzhaltigen, anoxischen und mit teilweise giftigen Bestandteilen belasteten Wässer aufsteigen und am Meeresboden austreten, kann das schwere ökologische Schäden verursachen.”
Nadja Ziebarth, BUND-Meeresschutzexpertin, erläuterte die Folgen: “Zahlreiche Meereslebewesen wären dadurch gefährdet. Ausgerechnet das UNESCO-Welterbe Wattenmeer und zahlreiche Riffe und Sandbänke, die zu Natura-2000-Schutzgebieten gehören, wären betroffen. Und eine ökologisch intakte Nordsee ist auch für die Fischerei und den Tourismus der Anrainerstaaten unverzichtbar. Solange nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass von unterseeischen CO2-Lagerstätten keine Gefahr ausgeht, dürfen solche Projekte in der Nordsee nicht realisiert werden”, sagte Ziebarth.
Der BUND lehnt CCS außerdem grundsätzlich aus energiepolitischen Gründen ab. “Kohlekraftwerke werden auch mit CCS nicht sauber. Stattdessen muss in den geplanten CCS-Kraftwerken deutlich mehr Kohle verfeuert werden als in Kraftwerken ohne diese Technologie. CCS dient vor allem dazu, den klimaschädlichen Kohlekraftwerken ein grünes Image zu geben und ihren Neubau zu legitimieren”, erklärte Stefan Ott, Geschäftsführer des BUND Niedersachsen.
Der BUND Niedersachsen fordert die niedersächsische Landesregierung auf, das Gesetz abzulehnen. “Niedersachsen will einer Risikotechnologie zustimmen, die es im eigenen Land nicht ausprobieren will”, stellte Ott klar. “Die Landesregierung hält CCS offensichtlich für zu riskant. Deshalb muss sie im Sinne der Bürger und der Umwelt entscheiden und das Gesetz ablehnen. Ansonsten riskiert sie wider besseren Wissens, dass die Meeresumwelt, Naturschutzgebiete wie das Wattenmeer und sogar küstennahe Grundwasservorkommen gefährdet werden.”
Sie finden die beiden Studien zum Thema sowie deren Zusammenfassungen im Internet unter: www.bund.net
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