Um Natur zu erhalten und schützenswerte Landschaften wiederherzustellen traten in 2010 neue bundes- und landesgesetzliche Naturschutzbestimmungen in Kraft. Auch die Anforderungen an Landschaftsschutzgebiete (LSGe) wurden angehoben. Bestehende LSGe haben Bestandsschutz, soweit sie den Anforderungen der neuen Gesetzeslage entsprechen.
Dem folgend beabsichtigt die Verwaltung des Landkreises Wolfenbüttel, die für den Elm erlassene LSG-Verordnung zu ändern. Der Elm ist teils auf Wolfenbütteler, teils auf Helmstedter Kreisgebiet. Anders als Wolfenbüttel möchte der Kreis Helmstedt für sein Elmgebiet die grundsätzlich geschützten Gebiete zum Naturschutzgebiet (NSG) aufwerten. Denn als NSG ist das Gebiet wesentlich stärker naturgeschützt.
Angeschoben durch die GRÜNEN und Abgeordnete der SPD planen die Räte in Cremlingen und der Samtgemeinde Sickte, der Landkreisverwaltung Wolfenbüttel zu empfehlen, die schützenswerten Gebiete im Wolfenbütteler Elmgebiet in den Rang eines NSG zu heben.
Die GRÜNEN im Kreistag Wolfenbüttel ergreifen nun die Initiative, die Umwandlung der derzeitigen besonders schützenswerten Gebiete im Elm, die als FFH-Gebiete ausgewiesen sind, noch stärker aufzuwerten und als NSG auszuweisen. Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sollen wildlebende Arten und deren Lebensräume und die europaweit vernetzt werden, um diese Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.
„Demgegenüber ist der Versuch der Wolfenbütteler Kreisverwaltung, die Sicherung des FFH-Gebietes „Nordwestlicher Elm“ über die Änderung der LSG-Verordnung zu regeln, nicht geeignet, das eigentliche Ziel des Schutzes zu erreichen,“ so der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN-Fraktion Bertold Brücher.
Die GRÜNEN-Abgeordnete und stellvertretende Landrätin Christiane Judith-Wagner ergänzt, „... dass nur über die eindeutigen Regelungen für ein NSG sichergestellt werden kann, dass sich der Zustand nicht verschlechtert und sich mittel- und langfristig verbessert“.
Zudem, so die GRÜNEN, schützt eine solche Naturschutzgebietsverordnung nicht zuletzt auch die Waldeigentümer vor Haftungsansprüchen im Falle eines Biodiversitätsschadens an FFH-Lebensraumtypen oder Arten der Listen II und IV FFH-Richtlinie sowie der Liste I Vogelschutzrichtlinie, da Klarheit über eine FFH-verträgliche Form der Waldbewirtschaftung geschaffen werden kann.
Die GRÜNEN haben nun den Antrag eingebracht, zur Sicherung des FFH-Gebietes „Nordwestlicher Elm“ das Gebiet aus dem LSG herauszulösen und als NSG auszuweisen. Das neue Naturschutzgebiet „Nordwestlicher Elm“ umfasst auch das bereits unter Naturschutz gestellte Gebiet „Reitlingstal“ (BR 94) mit dem Quellbereich der Wabe und den Reitlingsteichen. Zudem soll die Ausweisung als NSG gemeinsam oder in enger Abstimmung mit dem Landkreis Helmstedt erfolgen.
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