Busemann begrüßt Entscheidung des Bundeskabinetts zur Beschneidung




Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann hat heute in Hannover die Entscheidung des Bundeskabinetts zur zukünftigen gesetzlichen Regelung der Beschneidung in Deutschland begrüßt.

„Mit der heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts schaffen wir Rechtsklarheit in Deutschland. Die Beschneidung wird so auch in Zukunft unter Einhaltung von medizinisch-fachlichen Regeln möglich sein. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel bei dem Eingriff eine Betäubung bekommt. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über die Risiken aufklären lassen, um eine Gefährdung des Kindeswohls auszuschließen", sagte Busemann.

Die Regelungen seien das Ergebnis intensiver Arbeit. Verschiedenste Akteure aus allen Teilen der Gesellschaft wurden in Form von Expertengesprächen sowie in der Ressortbefassung eingebunden und hätten so ihr Wissen und ihre Erfahrung mit einbringen können. Wesentliche Überlegungen des Deutschen Ethikrates seien ebenfalls in die Regelungen eingeflossen. Mit der Einbettung des Eingriffs in das Personensorgerecht (§ 1631 d BGB) werde klargestellt, dass die Beschneidung von Jungen, die noch nicht selbst entscheiden können, im Rahmen des elterlichen Sorgerechts möglich bleibe.

„Ich begrüße die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Beschneidung ausdrücklich. Die nach dem Urteil der kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln entstandene Rechtsunsicherheit wird so beseitigt. Vor diesem Urteil war es in der deutschen Rechtspraxis unbestritten, dass Eltern grundsätzlich auch in eine nicht medizinisch indizierte, zum Beispiel religiös motivierte, Beschneidung einwilligen können. Eine Kindeswohlgefährdung, zum Beispiel bei gesundheitlichen Risiken, verhindert eine Ausnahmeregelung. Ich glaube, hier haben wir ein Ergebnis, mit dem alle gut leben können und das die Verunsicherungen bei unseren muslimischen und jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ausräumt", so Busemann abschließend.


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