Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, dass das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) künftig auch als Betreuungsbehörde auf Landesebene tätig werden soll. Damit können die dort tätigen Mitarbeiter die Vertretung für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, auf einer rechtlich gesicherten Grundlage als Behördenbetreuer übernehmen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums hat die Landesregierung heute zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Bereits seit 2004 waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes im Rahmen eines Modellprojektes zu rechtlichen Betreuern bestellt worden. Nach bestehender Rechtslage war dies aber bisher nur auf ehrenamtlicher Basis möglich.
Mit dem Landesamt als weiterer Betreuungsbehörde können sie ihre erfolgreiche Arbeit als Behördenbetreuer weiterführen. „Die stetig steigenden Kosten für den Einsatz von immer mehr Berufsbetreuern können so begrenzt werden“, sagte Justizminister Bernd Busemann.
Das Land habe 2010 fast 70 Millionen Euro Vergütungen gezahlt, gut sechs Prozent mehr als 2009. Von 2004 bis 2008 seien die Kosten jährlich um mehr als fünf Prozent angestiegen, so der Justizminister.
„Zugleich soll die Möglichkeit eröffnet werden, in ihrem bisherigen Tätigkeitsbereich nur begrenzt dienstfähige oder dienstunfähige Landesbeamte als Betreuer einzusetzen, wenn sie dies wünschen und dazu in der Lage sind“, so Bernd Busemann. So könnten zum Beispiel in einigen Fällen Lehrer aus gesundheitlichen Gründen vielleicht keine Schüler mehr unterrichten. Dagegen dürften manche von ihnen in der Verwaltung der Geld- und Behördenangelegenheiten von Betreuten neue Herausforderungen für sich sehen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen auch weiterhin für sämtliche Aufgaben der „örtlichen Betreuungsbehörde“ nach dem Betreuungsbehördengesetz zuständig bleiben. Lediglich die Aufgabe der Anerkennung von Betreuungsvereinen soll für sie nach der neuen Rechtslage entfallen.
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