Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Kosten für die freiwillige Gerichtsbarkeit und die Notare neu regeln und an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anpassen soll. Diese Kostenrechtsmodernisierung hat auch zum Ziel, den Kostendeckungsgrad der Justiz zu verbessern.
„Die letzte Anpassung der Justizkosten fand im Jahr 1994 statt. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug. Der Kostendeckungsgrad der Justiz ist immer noch unzureichend berücksichtigt. So wird Niedersachsen durch die geplante Anpassung nur ca. 19,7 Mio. Euro mehr einnehmen. Um aber den angestrebten Kostendeckungsgrad von 50 % zu erreichen, bräuchte das Land Mehreinnahmen von ca. 54 Mio. Euro", sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (31.08.2012) in Hannover.
Durch den beschlossenen Gesetzentwurf errechne sich eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades in Niedersachsen von 43,3 % auf nur 45,8 %.
Die Bundesländer werden im bevorstehenden Bundesratsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit Anträge mit dem Ziel einer weiteren Einnahmeverbesserung über die Gerichtsgebühren stellen.
„Es ist zwar nicht die Aufgabe der Justiz Geld zu verdienen, aber sie kostet eben auch Geld. Daher brauchen wir einen Kostendeckungsgrad, der wie 2005 bei ca. 50 % liegt. Der von der Bundesjustizministerin vorgelegte Gesetzentwurf ist für die Länder so nicht zu akzeptieren. Ein neues Kostenrechtsmodernisierungsgesetz sollte wenigstens der Geldwertentwicklung der letzten Jahre Rechnung tragen. Schließlich können die Bürgerinnen und Bürger mit Recht von uns eine moderne und qualitativ leistungsfähige Justiz erwarten. Aber den Ländern muss auch die Möglichkeit gegeben werden, diese zu bezahlen. Ich verlange von der Bundesjustizministerin, die Forderungen der Länder nicht länger zu ignorieren", so Busemann abschließend.
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