Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, einer Bundesratsinitiative mehrerer Bundesländer zu einem „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz“ beizutreten.
„Übergeordnetes Ziel des von einer Arbeitsgruppe der Länder erarbeiteten Entwurfes ist es,
die Justiz so zu gestalten, dass sie den Anforderungen unserer Informationsgesellschaft gerecht wird. Moderne Technik soll für eine reibungslose Zusammenarbeit mit und in der Justiz genutzt werden. Das beschleunigt Abläufe und reduziert die Kosten aller Beteiligten, ohne die Qualität der Rechtsprechung zu beeinträchtigen“, sagte Justizminister Bernd Busemann nach der Kabinettssitzung in Hannover.
Inhaltlich sieht der Entwurf die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in mehreren Stufen vor:
- Zunächst soll die Bundesrechtsanwaltskammer dazu verpflichtet werden, für alle Rechtsanwälte ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Dieses soll die sichere Übertragung von Dokumenten ohne elektronische Signatur ermöglichen.
- Im zweiten Schritt werden die Länder die Möglichkeit erhalten, Anwälten, Notaren und Behörden die elektronische Kommunikation mit Gerichten vorzuschreiben.
- Nach zehn Jahren soll es sodann eine bundesweite Verpflichtung der Beteiligten zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs geben.
„Die freiwilligen digitalen Angebote der Justiz werden bislang zu wenig angenommen. Unsere guten Erfahrungen beim obligatorischen elektronischen Rechtsverkehr in Handelsregister- und Mahnverfahren zeigen, dass wir auch in der streitigen Gerichtsbarkeit eine gesetzliche Verpflichtung brauchen. Das Gesetz schafft Planungssicherheit für die Justiz und die weiteren Kommunikationspartner. Insbesondere die Anwaltschaft muss verbindliche Rahmenbedingungen kennen, damit sie ihre Büroorganisation umstellen kann“, so Bernd Busemann abschließend.
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