Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, gemeinsam mit Hessen und Baden-Württemberg im Bundesrat einen Entschließungsantrag für eine verbesserte Kostendeckung in der Justiz einzubringen.
„Derzeit haben wir in der Justiz einen Kostendeckungsgrad von weniger als 44 Prozent. Es steht zu befürchten, dass dieser Wert weiter absinkt. Wir sind daher gefordert, diesen nachhaltig zu verbessern“, sagte Justizminister Bernd Busemann.
Zwar habe das Bundesministerium der Justiz – so der Justizminister weiter – den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts“ vorgelegt. Die darin vorgesehene Gebührenerhöhung in Zivilprozessverfahren um 3,8 Prozent und in Familiensachen um 3,56 Prozent sei aus Sicht der Länder aber völlig unzureichend. „Wir lägen damit noch unterhalb der Preissteigerungsrate seit der letzten linearen Gebührenanhebung im Jahre 1994“, stellte Busemann fest.
Erschwerend komme hinzu, dass Vergütungen, die die Staatskasse belasten (wie zum Beispiel für beigeordnete Anwälte oder Sachverständige), deutlich stärker – nämlich im Bereich zwischen 15 und 20 Prozent – angehoben werden sollen. Insofern entspreche der Gesetzentwurf auch nicht dem Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder vom Oktober 2011 in Lübeck. Danach seien Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, keine gesetzgeberischen Maßnahmen einzuleiten, welche die Ausgaben in Rechtssachen weiter erhöhen.
„Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, wollen die Länder mit dem Entschließungsantrag ein klares politisches Signal senden, damit ihre Vorschläge bei anstehenden Beratungen besser berücksichtigt werden“, so Busemann abschließend.
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