[image=5e1764c7785549ede64ccea4]Nur auf Freiwilligkeit bei der Gefangenenarbeit zu setzen, wie dies nun einige Bundesländer fordern, ist für den Niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann ein Schritt in die falsche Richtung.
„Arbeit hilft den Gefangenen ihren Tagesablauf zu strukturieren, sie stärkt die Teamfähigkeit und das Gemeinschaftsempfinden. Sie ist somit eine bedeutsame Vorbereitung für das Leben nach der Haftentlassung“, sagte Busemann gestern.
Die Bedeutung der Arbeit für die Integration der Gefangenen nach der Entlassung, für ein Leben ohne Straftaten wird von der niedersächsischen Justiz besonders hoch eingeschätzt und entsprechend gefördert.
Die Beschäftigungsquote in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten liegt im geschlossenen Männervollzug bei 80 %. Damit nimmt Niedersachsen im Ländervergleich einen Spitzenplatz ein.
„In unseren Gefängnissen herrscht Vollbeschäftigung. Wer einen Resozialisierungsvollzug will, sollte nicht auf die therapeutische Wirkung der Arbeit verzichten“, so Busemann weiter, „im Übrigen kann die Organisation von Arbeit und Beschäftigung in den Justizvollzugsanstalten nicht in das oft wechselhafte Belieben der Gefangenen gestellt werden. Schon dies bedingt eine Arbeitspflicht.“
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