Zu den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen erklärte die vollzugspolitische Sprecherin der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Gisela Konrath:
„Die heutige Expertenanhörung hat uns Ziel führende Erkenntnisse für das weitere Gesetzgebungsverfahren gegeben. Die Experten haben den Gesetzentwurf überwiegend gelobt, aber zu einzelnen Vorschriften noch Anregungen für mögliche Änderungen gegeben, die wir jetzt im Einzelnen prüfen werden. Die Anhörung hat verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umsetzt und dabei die damit verbundenen Herausforderungen für die Vollzugspraxis berücksichtigt. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode abschließend beraten und beschließen können."
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