CDU: Landesvergabegesetz spart Unternehmen Zeit und reduziert Bürokratieaufwand




Anlässlich der abschließenden Beratung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes hat heute der CDU-Landtagsabgeordnete Karl-Heinz Bley erklärt: „Mit dem Niedersächsischen Landesvergabegesetz leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau. Wir verringern künftig den Verwaltungsaufwand bei Vergabeverfahren – das spart Kosten und führt zu günstigeren Angeboten.“

Bley hob hervor, dass veränderte Europa- und Bundesgesetze eine Weiterentwicklung des geltenden Rechtes erforderlich gemacht hätten. Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bemühen, könnten sich künftig in die Liste des „Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ eintragen lassen. Sie erbrächten damit notwendige Nachweise für Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. „Unternehmen, die sich einmal eintragen lassen, gelten als präqualifiziert und müssen anschließend bei Ausschreibungen keine Einzelnachweise mehr erbringen“, sagte Bley. Präqualifizierte Unternehmen seien zudem von der Abgabe einer so genannten Tariftreueerklärung befreit, da diese bereits Gegenstand des Qualifizierungsverfahrens sei.

„Wer einmal seine Zuverlässigkeit nachweist, hat es künftig leichter. Dies spart den Unternehmen Arbeit und senkt den Verwaltungsaufwand der Kommunen. Niedersachsen bekommt ein modernes Landesvergabegesetz“, meinte Bley abschließend.


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