CDU: "Niedersachsen setzt Verfassungsgerichtsvorgaben um - größtmöglicher Schutz der Bevölkerung gewährleistet"




[image=5e1764c3785549ede64ccdce]Kein Sicherungsverwahrter wird in Niedersachsen auf Grund einer nicht eingehaltenen Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts auf freien Fuß gesetzt. Das sagte der rechtspolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Uwe Biester, anlässlich der ersten Beratung zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur zukünftigen Sicherungsverwahrung in Niedersachsen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 den Ländern aufgegeben, das so genannte Abstandsgebot einzuhalten. Demnach müssten Sicherungsverwahrte qualitativ besser untergebracht werden als Strafgefangene. So haben Sicherungsverwahrte einen Anspruch auf größere Zellen und bessere Unterbringungsbedingungen. „Wenn wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht bis Mai 2013 erfüllen, wären wir gezwungen, die niedersächsischen Sicherungsverwahrten frei zu lassen“, erklärte Biester, „mit dem Gesetzentwurf bleibt der größtmögliche Schutz der Bevölkerung gewährleistet“.

Gisela Konrath, vollzugspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, erklärte: „In der JVA Rosdorf werden die baulichen Anforderungen der Verfassungsgerichtsvorgabe umgesetzt. Die neu gebauten Abteilungen dort erfüllt diese Auflage mit modernen Appartements für bis zu 45 Sicherungsverwahrten. Zusätzliches Fachpersonal wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte individuelle Behandlung und intensive Betreuung gewährleisten. Damit setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eins zu eins um.“


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