Corona-Verordnung: Was Eltern von Kita-Kindern jetzt wissen müssen

Für Eltern, die ihre Kinder nicht selber betreuen können, können die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Zudem teilt die Stadt mit, dass wenn das Kind zu Hause betreut wird, gezahlte Betreuungsgebühren sowie das Entgelt für das Mittagessen von städtischer Seite erstattet wird.

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Symbolfoto: Archiv | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Seit Montag gelten die neuen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung, welche die am 19. Januar 2021 gefassten Bund-Länder-Beschlüsse umsetzen. Im Kern wurden die Einschränkungen und Verbote des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Davon sind leider auch die Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten betroffen; dies bedeutet, die KiTas bleiben bis zum 14. Februar 2021 geschlossen; es wird weiterhin lediglich eine Notbetreuung nach der bisherigen Regelung angeboten, teilte die Stadt Wolfenbüttel mit und informiert im Zuge dessen noch einmal über die Situation in den städtischen Kitas.


Bürgermeister Thomas Pink wendet sich in einem offenen Brief an die Eltern und klärt im Einzelnen über die Situation in den Kindertagesstätten auf.

Pink dazu:
"Die KiTas sind - wie dargestellt - bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen. Die Betreuung der Kinder soll insoweit grundsätzlich zu Hause erfolgen. Bitte versuchen Sie diese Maßgabe, die eine nochmalige Kraftanstrengung bedeutet, aber für die dringend gebotene Verbesserung der Gesamtsituation einen wichtigen Beitrag leistet, zu erfüllen. Jeder unterbliebene Kontakt Ihrer Kinder mit anderen Kindern, jeder unterbliebene Kontakt der Eltern mit den Erzieherinnen und Erziehern sowie anderen Eltern hilft. Zu Hause zu bleiben ist derzeit noch einmal das Gebot der Stunde.

Um die Eltern diesbezüglich zu unterstützen, wurde von Seiten des Bundes der Anspruch auf das "Kinderkrankengeld" ausgeweitet; dieser Anspruch gilt nunmehr auch für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen, solange die KiTas geschlossen sind. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.bundesgesundheitsministerium.de.

Zur Erstattung von Gebühren führt der Bürgermeister aus: "Wie bereits im laufenden Monat Januar, gilt auch im Monat Februar der Grundsatz: Wenn Sie Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder zu Hause betreuen, werden die von Ihnen gezahlten Betreuungsgebühren sowie das Entgelt für das Mittagessen von städtischer Seite erstattet. Da nach derzeitigem Stand die Schließung der KiTas am 14. Februar 2021 endet und somit in der zweiten Februarhälfte vielleicht wieder ein regulärer KiTa-Betrieb stattfindet, bitte ich Sie um Verständnis, dass keine pauschale Aussetzung der Gebührenpflicht für den gesamten Monat und daher auch keine Aufhebung von Lastschrifteinzügen erfolgen kann. Wie dargestellt, erfolgt eine Rückzahlung geleisteter Beträge, wenn die Betreuungsangebote in den KiTas nicht zur Verfügung standen oder nicht in Anspruch genommen wurden."

Notbetreuung


Falls eine eigenständige Betreuung im eigenen Haushalt nicht möglich ist, dient die Notbetreuung gemäß § 12 Absatz 1 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nds. Corona-Verordnung) dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von öffentlichem Interesse tätig ist, bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) werden.

Zulässig sei auch die Betreuung in besonderen Härtefällen, wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten

"Soweit Sie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder nicht selbst betreuen können und eine der vorgenannten Voraussetzungen auf Sie zutrifft, bitte ich Sie, die erforderliche Notbetreuung vorab in den Kindertagesstätten anzumelden. Bitte verwenden Sie den nachfolgenden Vordruck zur Anmeldung und informieren Sie die Leitung oder das Team Ihrer KiTa.Da es sich um eine Notbetreuung handelt, dürfen im Höchstfall 50 Prozent der bestehenden Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten belegt werden. Diese Vorgabe kann dazu führen, dass im Einzelfall ein Antrag auf den Erhalt eines Notbetreuungsplatzes abgelehnt werden muss, obwohl die vorgenannten Aufnahmekriterien erfüllt werden. Diese Situation wäre dann gegeben, wenn die erlaubte Gruppengröße (50 % der Plätze) bereits erreicht ist. In einem solchen Fall erfolgt sodann eine Einzelfallprüfung durch die Verwaltung, um abschließend zu entscheiden, ob und ggf. welches Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann. Um diese mitunter schwierige, aber im gegebenen Fall notwendige Prüfung sachgerecht durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Vordruck für den Antrag auf Erhalt eines Notbetreuungsplatzes von beiden Elternteilen ausgefüllt wird", so Pink.

Die Notbetreuung erfolge in den Räumlichkeiten und auf dem Außengelände der KiTas nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen in kleinen und getrennten Gruppen (sogenanntes "Szenario C"). Es dürfe aus Infektionsschutzgründen keine "Durchmischung" erfolgen, das bedeutet offene Konzepte und gruppenübergreifende Angebote finden in dieser Zeit nicht statt. Da auch die Erzieher festen Gruppen zugeordnet werden, sei der Personaleinsatz in den KiTas nicht so flexibel möglich wie es in "normalen Zeiten" der Fall sei. Dadurch könne im laufenden Monat eine Randstundenbetreuung nicht erfolgen; die Notbetreuung für einen Ganztagsplatz umfasst 8, für einen Dreiviertelplatz 6 und für einen Halbtagsplatz 4 Stunden am Tag.

Weitere Entwicklung


Die vorgenannten Maßgaben und Regelungen beziehen sich auf die Niedersächsische Corona-Verordnung in der aktuellen Fassung (Stand vom 25. Januar 2021). Sobald sich Änderungen ergeben, werde ich Sie umgehend darüber informieren. In den vergangenen Tagen ist die Zahl der Neuinfektionen und die 7-Tage-Inzidenz stetig gesunken. Verbunden mit den Impfungen besteht insoweit berechtigte Hoffnung, dass sich die Lage perspektivisch verbessern wird. Ich hoffe sehr, dass wir möglichst schnell zu einer Aufhebung der Beschränkungen kommen und sodann auch wieder eine möglichst vollumfängliche Betreuung in unseren KiTas anbieten können.

Für Rückfragen stehen die Leitungen der Kindertagesstätten sowie in der Verwaltung Andreas Binner (Telefon 05331 86-202) und Norbert Fricke (Telefon 05331 86-224) als Ansprechpartner gern zur Verfügung.


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