Cremlingen: Geänderter Verkehr sorgt für Auf und Ab der Kreisstraßen und kostet

von Romy Marschall


| Foto: Landkreis



Die Kreistagssitzung hat am Montag abend die Konsequenzen aus der Verkehrsflußänderung durch die fertiggestellte A39 beschlossen. Ein nicht mehr hauptsächlich für den Fernverkehr genutztes Stück der B1 - zwischen dem Schöppenstedter Turm und der Landesstraße 631 - wird von einer Bundesstraße zu einer Kreis- bzw. Gemeindestraße herabgestuft. Die Gemeindestraße "Im Moorbusche" (KES) hingegen wird bis zur Autobahnauffahrt zur Kreisstraße heraufgestuft. Was aber bedeutet das?

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Dieses Stück der B1 dient nur noch dem Kreisverkehr. Quelle: Landkreis Foto: Landkreis



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Hier fährt demnächst Kreisverkehr: die KES wird Kreisstraße. Quelle: Landkreis Foto: Landkreis



Ändert sich die Verkehrsbedeutung einer Straße, muß sich auch die Einstufung in die entsprechende Straßengruppe ändern. Das sagt das Niedersächsische Straßengesetz. Bundes- und Landesstraßen dienen primär dem Fernverkehr und bilden ein zusammenhängendes Verkehrsnetz. Kreisstraßen dienen dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Anschluß von Gemeinden außerhalb der Ortschaft. Gemeindestraßen dienen überwiegend dem Verkehr innerhalb einer Ortschaft oder zwischen benachbarten Gemeinden.

Eine Verkehrsbefragung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ergab, daß seit der Fertigstellung der A 39 zwischen der A2 und Braunschweig die Bundesstraße 1 nurmehr den Verkehr zwischen der Gemeinde Cremlingen und der Stadt Braunschweig aufnimmt, aber keinen Fernverkehr mehr. Daraus ergibt sich die notwendige Abstufung.

Die Gemeindestraße KES wird als Ortsumgehung für Cremlingen genutzt und zur Anbindung an den Verkehr innerhalb des Landkreises. Dies begründet die Aufstufung zur Kreisstraße. Warum nun ist dies relevant?

Die Diskussion im Kreistag verdeutlichte, daß es neben dem gesetzlichen Zwang zur Umstufung auch um Kostenfragen geht. Die Zuständigkeiten sind an den entsprechenden Straßentyp geknüpft. Dabei geht es um drei Investitionen im sechsstelligen Bereich. Die Gemeinde Cremlingen und der Landkreis Wolfenbüttel wollen die Gesamtkosten für eine Kanalsanierung sowie Entwässerungs- und Ertüchtigungsaufwendungen aufteilen.


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