Cremlingen. Weihnachten ist gerade erst vorbei, da wirft das nächste große Fest seine Schatten voraus. In Cremlingen macht man sich Sorgen um die Durchführung des traditionellen Osterfeuers. Grund sind zu erwartende "erhebliche Einschränkungen" durch die Ausweisung des Naturschutzgebietes Herzogsberge. Das teilt der CDU-Ortsverband Cremlingen mit.
Schon im Oktober 2016 habe die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel angekündigt, Vorbereitungen zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes auf den Herzogsbergen zu treffen. Schon damals machten sich Cremlinger Bürgerinnen und Bürger Sorgen um die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen in Naherholung und Freizeit. So sah man das seit Jahrzehnten im Rahmen traditionellen Brauchtums durchgeführte Osterfeuer in Gefahr. Der Osterfeuerplatz in Cremlingen befindet sich am äußersten nordöstlichen Rand des geplanten Naturschutzgebietes. Die damaligen Bedenken vieler Cremlinger hinsichtlich der ungehinderten Durchführung ihres Osterfeuers versuchten Stimmen aus der unteren Naturschutzbehörde zu zerstreuen: „Das Osterfeuer sei nicht in Gefahr“.
Gemeindeverwaltung hat sich eingesetzt
Zum Spätherbst letzten Jahres habe nun die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel die Beschlussvorlage zur Umwandlung des Landschaftsschutzgebietes Herzogsberge in ein entsprechendes Naturschutzgebiet ausgearbeitet. In ihrer angefragten Stellungnahme hat sich die Gemeindeverwaltung Cremlingen der Sorgen um das Osterfeuer angenommen und die seit langem bewährte Durchführung dieser Veranstaltung eingefordert. Dazu zählen ins Besondere das Aufstellen von Verkaufsbuden am Rande des Feuerplatzes, das Anliefern von Feuerholz an vier Wochenenden vor Ostern durch sehr engagierte Jugendliche sowie die traditionelle Brandwache der Osterfeuergruppe mit Lagerfeuer von Gründonnerstag bis Ostersonntag.
Allein die zunehmende Größe der Ortschaft Cremlingen mache es notwendig, das Osterfeuerholz an vier Wochenenden vor dem Osterwochenende einzusammeln. Das Osterwochenende selbst werde für die Umschichtung des Holzes und Vorbereitung des Feuers durch die vielen ehrenamtlich tätigen Kräfte benötigt. So sei es auch notwendig, mit schwereren Fahrzeugen wie Traktor mit Anhänger und Frontlader den Osterfeuerplatz zu befahren.
Verkaufsbuden und Brandwache nicht zulässig
Für alle diese genannten bewährten Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers hatte die untere Naturschutzbehörde offenbar keinerlei Verständnis. Streng nach vermeintlichen Gesetzesauslegungen wurde vom grünen Tisch aus beschieden, dass Feuerholz nur an drei Wochenenden angeliefert werden dürfe, Verkaufsbuden auf dem Geländeflecken des Naturschutzgebietes nicht aufgestellt werden dürfen und auch eine Brandwache mit Lagerfeuer nicht zulässig sei. "Hier wird altes Brauchtum zur Freude der Bevölkerung in eine unselige Diskrepanz zum Naturschutz gerückt. Vielleicht liegt das ganze Genehmigungsproblem auch darin begründet, dass bei der Überführung der Herzogsberge in ein Landschaftsschutzgebiet vor vielen Jahren versäumt wurde, den Platz für das Osterfeuer auszunehmen", so die CDU Cremlingen.
Es ist „kurz vor 12“
Die Mitglieder aller drei Parteien im Ortsrat Cremlingen sind sich der Brisanz des Themas „Osterfeuer“ bewusst, sie beschlossen daher auf ihrer letzten Jahressitzung am 13. Dezember einstimmig, die Gemeindeverwaltung um weitere Unterstützung für das Osterfeuer in bewährter Form zu bitten. Es sei sozusagen „kurz vor 12“, da im Kreistag am 14. Januar um 17 Uhr die Vorlage Verordnung über das Naturschutzgebiet „Herzogsberge“ im Landkreis Wolfenbüttel als Tagesordnungspunkt auf der Agenda steht. Der Kreistag tagt im großen Sitzungssaal, Bahnhofstr. 11, 38300 Wolfenbüttel. Die Sitzung ist öffentlich und auf der Tagesordnung steht wie immer zu Anfang die „Einwohnerfragestunde“, in der sich engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger des Landkreises zu Wort melden können.
mehr News aus Wolfenbüttel