Zur Klage der Länder Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich, erklärt der Niedersächsische Finanzminister, Peter-Jürgen Schneider:
„Die Klage der Länder Hessen und Bayern unterschlägt zwei Tatsachen: Erstens ist gerade das Land Bayern jahrzehntelang Empfängerland gewesen. Und zweitens verpflichtet uns das Grundgesetz, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen. Das nützte über Jahrzehnte den Bayern und jetzt nützt es anderen Ländern. Die heutigen Regeln sind seinerzeit einstimmig verabschiedet worden, von allen Ländern und dem Bund. Sie sind befristet bis zum Ablauf des Jahres 2019. Bislang bestand Konsens zwischen Bund und Ländern, bis dahin eine neue Ordnung für den Länderfinanzausgleich zu finden. Die Neuregelung wird den Solidaritätszuschlag, die Ergänzungszuweisungen des Bundes zur Deckung von Sonderlasten und auch die veränderte Situation durch die grundgesetzliche Schuldenbremse einbeziehen müssen. Dass sich nun zwei Länder aus Wahlkampfgründen von diesem Konsens verabschieden, ist schade und widerspricht der bundesstaatlichen Solidarität.
Die Niedersächsische Landesregierung wird der Klage der Länder Bayern und Hessen mit möglichst vielen Ländern entgegentreten. Wir wollen nicht nur eine Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, sondern die gesamten Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen zukunftsfähig machen. Dazu gehört auch eine Lösung für die Altschulden der Länder und Kommunen zu finden."
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