Deitmar denkt nicht an Rücktritt




Sickte. Wie Bürgermeister Reinhard Deitmar in einer Presseerklärung mitteilt, entstehen künftig durch die Auflösung der Rot-Grünen-Gruppe, die einer Fraktion vergleichbar ist, wieder zwei kleinere eigenständige Fraktionen der SPD beziehungsweise der Grünen im Rat der Gemeinde Sickte (WolfenbüttelHeute.de berichtete).

Somit ergebe sich ein anderes Verhältnis der Stärke der Fraktionen zueinander. In diesem Falle sehe die Niedersächsische Kommunalverfassung zwingend vor, dass die Ausschüsse einschließlich der Vorsitze entsprechend der neuen Stärkeverhältnisse im Rat neu zu besetzen seien – mit der Maßgabe, dass ein Antrag auf Neubesetzung gestellt werde. Dies werde auch in den Veröffentlichungen des Fraktionssprechers der Grünen, Holger Barkhau, so zutreffend dargestellt.

Darüber hinaus suggeriere Barkhau in Frageform, dass bei dieser Gelegenheit folglich auch der Bürgermeister neu gewählt werden solle. Es sei ihm natürlich unbenommen, so Deitmar, sich öffentlich und laut Gedanken zu machen oder Fragen aufzuwerfen, doch sollten diese substanziell zutreffend sein. Barkhau argumentiere, der Bürgermeister könne noch formal das Amt ausfüllen, aber ihm fehle eine Mehrheit im Gemeinderat und es solle jemand das Amt ausfüllen, der die Mehrheit des Gemeinderates repräsentiere.

Dies kommentiert Deitmar mit den folgenden Anmerkungen: Der Bürgermeister sei auch künftig nicht nur formal im Amt, sondern legitim gewählt, als Ehrenbeamter auf die Gemeinde verpflichtet und voll handlungsfähig. Nach der Niedersächsischen Kommunalverfassung sei der Bürgermeister in der konstituierenden Sitzung des Rates mit Mehrheit gewählt und zwar für die Dauer der Wahlperiode. Voraussetzung für die Neuwahl eines Bürgermeisters wäre die Abberufung des Amtsinhabers mit einer Zweidrittelmehrheit des Rates. Ein derartiger Antrag sei vom Fraktionssprecher der Grünen jedoch nicht gestellt worden.

Dass der Bürgermeister zur Ausübung seines Amtes über eine Mehrheit im Rat verfügen müsse, finde sich weder in der Kommunalverfassung, noch sei sie erforderlich. Dass der Amtsinhaber die Mehrheit des Gemeinderates repräsentieren solle, stelle ein merkwürdiges Denken über Amt und Funktion des Bürgermeisters dar. Die wichtigsten Aufgaben des Bürgermeisters übernehme er als Vorsitzender des Rates und als Repräsentant der Gemeinde nach außen. Als Ratsvorsitzender sei er zuständig und verantwortlich für den gesamten Gemeinderat und habe das Amt auch entsprechend auszufüllen. Als Vertreter der Gemeinde repräsentiere er stets die Gemeinde als Ganzes und nicht Teile von ihr.

Wenn also Barkhau mit seinen Äußerungen versuche, das Bürgermeisteramt in Abhängigkeit von Mehrheits- und Machtverhältnisse zu bringen, sei dies gegen den Geist der Kommunalverfassung, so Deitmar weiterhin. Dies solle sich Barkhau als stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Sickte vergegenwärtigen.


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