Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Baumarktkette Hornbach. Hornbach sagt, die Behauptungen der Deutschen Umwelthilfe seien falsch und verunsichern die Verbraucher. WolfenbüttelHeute.de veröffentlicht deshalb beide Pressemitteilungen in der Reihenfolge der Herausgabe - wie immer unkommentiert und in voller Länge:
Deutsche Umwelthilfe verklagt Baumarktkette Hornbach wegen zuviel Quecksilber in Energiesparlampen
Von der Baumarktkette Hornbach verkaufte Energiesparlampen der Eigenmarke "Flair Energy" enthalten regelmäßig zu viel giftiges Quecksilber. Dies ergaben Produkttests der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Die Untersuchungen weisen bei den geprüften "Flair Energy" Kompaktleuchtstofflampen durchgehend mehr als die gesetzlich erlaubten 5 Milligramm (mg) Quecksilber auf. Der gemessene Höchstwert lag mit 13 mg um mehr als das Doppelte über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert.
Zwar nahm Hornbach inzwischen die Energiesparlampen seiner Eigenmarke "Flair Energy" vom Markt, doch schließt dies nach Überzeugung der DUH eine Wiederholung nicht aus. Deshalb fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation von Hornbach die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, mit der sich das Unternehmen verpflichtet, nur noch Energiesparlampen in Verkehr zu bringen, die weniger als 5 mg Quecksilber enthalten. Dies lehnt Hornbach jedoch ab und verweigert somit jede Garantie, dass künftig alle angebotenen Energiesparlampen tatsächlich die gesetzlichen Quecksilbergrenzwerte einhalten. "Hornbachs Weigerung, verbindlich zu versprechen, zukünftig nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die die gesetzlichen Höchstwerte für Quecksilber erfüllen, ist nicht hinnehmbar", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die modernen Energiesparlampen (Gasentladungslampen) sparen gegenüber Glühlampen 80 Prozent des Stroms ein, enthalten aber technisch bedingt geringe Mengen des giftigen Schwermetalls Quecksilber. Qualitätshersteller schaffen es heute, den Quecksilbergehalt auf ca. 2 mg zu reduzieren. Um mögliche schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu minimieren, ist die zugelassene Quecksilbermenge in Gasentladungslampen auf maximal fünf Milligramm je Lampe begrenzt. "Mit so genannten Quecksilber-Dosierpillen bei der Herstellung von Gasentladungslampen stellt die präzise Einhaltung der Grenzwerte heute kein technisches Problem mehr dar. Die Händler müssen nicht fürchten, unbeabsichtigt zu viel Quecksilber in ihren Energiesparlampen zu haben", erklärt Thomas Fischer, aus dem DUH-Bereich Kreislaufwirtschaft. Lediglich bei Ramschware sei Vorsicht geboten, denn bei dieser werde das Quecksilber gelegentlich noch mit der veralteten und ungenauen Flüssigdosierung eingebracht. Dies sei jedoch nicht mehr zeitgemäß und ein Zeichen minderer Qualität.
Weil Hornbach seinen Kundinnen und Kunden trotz technischer Machbarkeit keinen Schutz vor zu hohen Mengen des Schwermetalls Quecksilber in Energiesparlampen garantieren will, erhebt die DUH nunmehr Klage gegen Hornbach vor dem Landgericht Landau. "Mit unserem Gang vor Gericht wollen wir erreichen, dass Hornbach die geltenden Quecksilber-Grenzwerte für alle angebotenen Energiesparlampen einhält und sicherstellen, dass zukünftig Hornbach-Kunden unbedenkliche Lampen kaufen können", so Resch.
Hornbach: "Aussagen sind falsch und verunsichern Verbraucher"
Stellungnahme der Hornbach Baumarkt AG zu der Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe e.V. vom 9. August 2011
Die Hornbach-Baumarkt-AG sieht sich durch eine Pressemitteilung des Vereins "Deutsche Umwelthilfe e.V." grob falschen Vorwürfen ausgesetzt. Offenbar versucht der Verein, sich über die falsche Darstellung von Fakten zu profilieren und nimmt hierbei billigend in Kauf, ein Unternehmen nachhaltig zu schädigen.
Worum es geht:
Die Hornbach-Baumarkt-AG vertreibt - wie jeder Baumarkt - handelsübliche Kompaktleuchtstofflampen. Neben den Produkten von Markenartiklern wie Phillips und Megaman zählen hierzu auch Energiesparlampen, die unter der Eigenmarke "Flair Energy" verkauft werden. Der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. wies Hornbach nun darauf hin, dass einige der unter der Eigenmarke verkauften Produkte vermeintlich einen Quecksilberwert auswiesen, der oberhalb der gesetzlichen Höchstgrenze lag. Das ist richtig, und Hornbach war der DUH dankbar für diesen Hinweis.
Wie Hornbach reagierte:
Hornbach veranlasste sofort einen eigenen Test bei einem externen Prüfinstitut und zog die betroffenen Produkte aus dem Verkehr. Dem Unternehmen ist daran gelegen, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die hohe Qualität der Waren ständig zu gewährleisten.
Hornbach verpflichtete sich darüber hinaus gegenüber dem Verein, künftig keine derartigen Produkte selbst in den Verkehr zu bringen, bei denen nicht sichergestellt ist, dass diese alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Die Unterlassungserklärung bezog sich genau auf diejenigen Überschreitungen, die durch den Verein gerügt wurden. Auch intern reagierte das Unternehmen sofort: Obwohl bereits die Verträge mit den Zulieferern entsprechende Verpflichtungen aufweisen, weist Hornbach aus gegebenem Anlass alle Lieferanten nochmals auf die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin. Das Unternehmen hat also im Interesse der Verbraucher sofort reagiert, sich den Vorwürfen angenommen, seine Lieferanten informiert und alle Produkte, bei denen es eventuell zu Grenzwertüberschreitungen kam, aus dem Verkehr gezogen.
Warum das Vorgehen der Deutschen Umwelthilfe skandalös ist: Die Pressemitteilung vom 9. August 2011 des Vereins Deutsche Umwelthilfe e.V. hingegen vermittelt den Eindruck, dass sich Hornbach zu Unrecht aus seiner Verantwortung stiehlt. Es ist nicht richtig und in schwerem Maße geschäftsschädigend, wenn der Verein nun mitteilen lässt, Hornbach wolle seinen Kunden keinen Schutz vor zu hohen Mengen von Quecksilber bieten. Diese Aussage ist falsch, tendenziös und allein dazu geeignet, die Verbraucher zu Lasten des Unternehmens zu verunsichern. Dies betrifft insbesondere auch den Vorwurf der Ramschware. Dagegen verwahrt sich Hornbach mit aller Entschiedenheit, wird doch das Unternehmen seit Jahren von den Heimwerkern im Deutschen Kundenmonitor in den Kategorien Sortimentsvielfalt, Qualität und Preis-Leistungsverhältnis der angebotenen Artikel auf die vordersten Plätze gewählt.
Der Vorgang ist umso ärgerlicher, als der Versuch der Profilierung zu Lasten eines Unternehmens geht, das nachweislich auf ein langjähriges Engagement in Fragen des Umweltschutzes und der Qualitätssicherung seiner Produkte zurückblickt. Schon aus diesen Gründen, aber auch aus seinem Selbstverständnis als einer der führenden Betreiber von Bau- und Gartenmärkten in Europa, kann Hornbach die erhobenen Vorwürfe nicht hinnehmen. Es wird seine Position bei Gericht darlegen und kann dem Versuch der medialen Vorverurteilung zunächst nur mit Argumenten begegnen. Wenn es richtig ist, dass der Verein nun Klage erhoben hat, wird die ge-richtliche Auseinandersetzung zeigen, dass das Unternehmen alles in seiner Macht stehende getan hat, um seinen hohen qualitativen Ansprüchen an Produkte und Umwelt gerecht zu werden.
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