Deutschland-Flagge vor jeder Schule? CDU-Antrag bekommt Gegenwind

Auch die Europa-Flagge soll nach Wunsch der CDU vor jeder Schule und jedem Verwaltungsgebäude im Landkreis stehen. Doch im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit fand man damit wenig Anklang.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Eine Deutschland- und eine Europa-Flagge vor jeder Schule und jedem Verwaltungsgebäude im Landkreis – das wünscht sich die CDU-Fraktion im Wolfenbütteler Kreistag. Ein entsprechender Antrag geht derzeit durch die politischen Gremien. Und wie es derzeit aussieht, dürfte es schwierig werden, eine Mehrheit zu finden.



Die Bundesflagge mit Schwarz-Rot-Gold symbolisiere nach Meinung der CDU die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie stehe für die zentralen Werte des Landes: Freiheit, Einigkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, heißt es in der Begründung des Antrags. Die Europaflagge stehe für Frieden, Verständigung und Zusammenarbeit der Nationen. Durch das Hissen beider Flaggen würden die Werte der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sichtbar unterstrichen.

Keine Mehrheit im Ausschuss


Am 21. August wurde der CDU-Antrag im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit behandelt. Und wie der Landkreis auf Nachfrage mitteilt, konnte er dort nur wenige überzeugen. Bei drei Ja- und acht Nein-Stimmen wurde er mehrheitlich nicht empfohlen.

Zur Ablehnung geführt haben könnte die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag. Laut Internetseite der Niedersächsischen Staatskanzlei sei demnach in Niedersachsen eine tägliche landesweite Beflaggung sämtlicher Dienstgebäude des Landes nicht vorgesehen. Die Dienstgebäude würden nur an besonderen Tagen beflaggt. Mit der Beflaggung werde die besondere Bedeutung der damit verbundenen Ereignisse zum Ausdruck gebracht und im Bewusstsein der Bevölkerung wachgehalten. Im Umkehrschluss sei davon auszugehen, dass eine „Dauerbeflaggung“ dazu führe, dass besondere Ereignisse und Anlässe von der Bevölkerung nicht mehr wahrgenommen würden.

Nicht ohne Niedersachsen-Flagge


Ein weiterer Faktor führe dazu, dass vor allen betreffenden Gebäuden mindestens drei Flaggenmaste stehen müssten. Denn der Landesflagge müsse vor der Bundesflagge und der Bundesflagge vor der Europaflagge der Vorzug gewährt werden. Eine Flaggung von Europaflagge und Bundesflagge ohne Landesflagge sei grundsätzlich nicht vorgesehen.

Sofern eine Beflaggung mit drei Flaggen an allen Schulen und Gebäuden des Landkreises erfolgen soll, wären zusätzliche Flaggenmaste aufzustellen, heißt es seitens des Landkreises weiter. In der Trägerschaft des Landkreises Wolfenbüttel befänden sich aktuell neun Schulen mit Sporthallen sowie rund 20 weitere Gebäude und Standorte der Landkreisverwaltung, darunter jedoch neun Mietliegenschaften und zwei Standorte in Planung (Rettungswache Cremlingen sowie das Bevölkerungsschutzzentrum Blauer Stein), welche im Rahmen der nachstehenden Kostenschätzung unberücksichtigt bleiben.

41 zusätzliche Fahnenmaste


Die Liegenschaften seien aktuell nur teilweise mit einem oder mehreren Flaggenmasten ausgestattet, insgesamt sind derzeit 16 Flaggenmaste vorhanden. Teilweise sei eine Aufstellung von Masten aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Zur Umsetzung des Antrags müssten insgesamt 41 zusätzliche Fahnenmaste an den verschiedenen Liegenschaften errichtet werden. An den Sporthallen des Landkreises wurden dabei keine Fahnenmaste berücksichtigt. Sollte dies als notwendig angesehen werden, würde sich die Anzahl der Fahnenmaste nochmals um 24 erhöhen.

Für die Errichtung eines Fahnenmastes wurden voraussichtliche Kosten von 1.300 Euro ermittelt. Somit würden sich die Kosten für die Errichtung der benötigten 41 Fahnenmaste auf 53.300 Euro belaufen. Bei Dauerbeflaggung sei davon auszugehen, dass die Flaggen nach etwa sechs Monaten verschlissen seien und ausgetauscht werden müssten. Die Kosten pro Flagge beliefen sich auf rund 50 Euro. Bei 16 vorhandenen und 41 neu aufzustellenden Flaggenmasten ergebe sich ein laufender Aufwand von 5.700 Euro pro Jahr.

Der Kreistag entscheidet


Der CDU-Antrag wird noch am 8. September im nicht öffentlichen Kreisausschuss beraten, bevor der Kreistag am 22. September eine Entscheidung fällt.

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