Diabetes und Straßenverkehr




Diabetiker tragen eine besondere Verantwortung im Straßenverkehr. Durch ihre Erkrankung sowie die Einnahme bestimmter Medikamente kann es bei ihnen zu erhöhten Unfallrisiken mit Gefährdung der eigenen Person und fremder Straßenverkehrsteilnehmer kommen.

Insbesondere die Unterzuckerung (Hypoglykämie) ist hier als Risiko zu vermeiden. Denn die Unterzuckerung führt zu Kontrollverlust und Bewußtseinsstörungen Auch eine Überzuckerung (Hyperglykämie) kann zu Symptomen wie Schwäche, Übelkeit und Bewußtseinsstörungen führen. Der gut eingestellte Diabetiker ist allerdings normalerweise geeignet, am Verkehr teilzunehmen. Allerdings gibt es für Diabetiker eine Reihe von Verhaltensempfehlungen: Zu einen sollen sie im Fahrzeug immer ausreichend schnell wirksame Kohlenhydraten wie Traubenzucker griffbereit halten. Ein Blutzuckermessstreifen sollte ebenfalls im Fahrzeug mitgeführt werden.

Ebenso sind der Diabetikerausweis und ggf. Insulinspritzen mitzuführen Vor Antritt einer längeren Fahrt ist eine Blutzuckerselbstkontrolle sinnvoll. Bei Zeichen der Unterzuckerung sollte die Fahrt nicht angetreten oder sofort unterbrochen werden, um schnell wirksame Kohlenhydrate zuzuführen. Dann muss abgewartet werden, bis die Unterzuckerung vorüber ist. Auch bei längeren Fahrten ist eine gewohnte Tagesverteilung der Mahlzeiten und Medikamenteneinnahmen sinnvoll. Alkohol gilt es unbedingt zu vermeiden. Regelmäßige Pausen während der Fahrt mit Nahrungszufuhr sollten eingehalten werden. Lange Nachtfahrten sollten möglichst vermieden werden, da nachts die Konzentration leidet und Unterzuckerungen gehäuft auftreten. Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehrt sind regelmäßige ärztliche Kontrollen und Untersuchungen der Sehleistung.

Wer bereits einen Führerschein für Pkw oder Motorrad besitzt, wenn der Diabetes festgestellt wird, muss die Führerscheinstelle nicht informieren. Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, sollten sie aber mit dem behandelnden Arzt besprechen, ob sie bedenkenlos ein Kraftfahrzeug führen können. Die Behörde kann allerdings jederzeit ein verkehrsmedizinisches Gutachten verlangen, wenn sie vom Diabetes erfährt und Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen. Die Fahrtauglichkeit ist nicht gegeben bei Diabetikern, die zu schweren Unterzuckerungen neigen oder nach einer schweren Stoffwechselentgleisung. Das Fahren von Lkw, Bussen oder andere Personentransporte sind in der Regel nicht erlaubt für Diabetiker, die mit Insulin behandelt werden.


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