Die Linke: Adler vertritt Klage für freien Strandzugang




[image=57825]Der Chef der Fraktion Die Linke im Landtag und Oldenburger Rechtsanwalt Hans-Henning Adler wird eine Klage für freien Strandzugang an den niedersächsischen Küsten beim Verwaltungsgericht in Oldenburg einreichen. Adler hat die anwaltliche Vertretung für die Bürgerinitiative „Freier Strandzugang“ aus dem Kreis Friesland übernommen, die sich seit längerem für die Abschaffung von Strandgebühren einsetzt. „Gebühren für das Betreten von Stränden widersprechen dem allgemeinen Grundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach das Betreten der freien Landschaft allen gestattet sein muss“, sagte Adler. Der Fraktionsvorsitzende hatte kürzlich an einer Diskussionsrunde der Initiative teilgenommen. Als die Aktivisten sich zu einer Klage entschlossen, hatte sich Adler spontan bereit erklärt, die Vertretung vor Gericht zu übernehmen. Der Rechtsexperte lobte das Engagement der Initiative: „Sie kämpft für einen freien Zugang zu unseren Stränden, an denen schon Generationen vor uns gebadet haben.“

Die Linke hatte bereits im August einen Antrag in den Landtag eingebracht, um die Gesetzgebung noch eindeutiger zu machen. Demnach sollen die Gemeinden der Küstenorte in Niedersachsen verpflichtet werden, einen gebührenfreien Strandabschnitt für Tagesgäste freizuhalten, die sich nur am Strand aufhalten wollen, ohne Leistungen der Badeorte in Anspruch zu nehmen. Die Fraktion bezieht sich in ihrem Gesetzentwurf auf vergleichbare Regelungen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Linke will dabei auch die Bestimmung über die Kurtaxe im Kommunalabgabengesetz ändern. „Die Badeorte würden durch die vorgesehene Regelung keine finanziellen Nachteile haben. Sie würden vielmehr an Attraktivität gewinnen und damit weitere Einnahmen durch zusätzlich gewonnene Tagesgäste erzielen, die ihr Geld dort ausgeben“, so Adler.


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