Die Linke legt Entwurf für Klosterkammergesetz vor




Die Linke im Landtag hat heute einen Entwurf für ein neues Klosterkammergesetz vorgelegt. „Die Klosterkammer Hannover verwaltet in ganz Niedersachsen früheren Kirchenbesitz, der im Laufe der letzten Jahrhunderte säkularisiert wurde – ein gewaltiges Vermögen. Dabei unterliegt die Tätigkeit der Klosterkammer keinerlei demokratischer Kontrolle, die über eine Rechtsaufsicht des Landes hinausgeht. Das soll sich mit unserem Gesetz ändern“, sagte Hans-Henning Adler, der Vorsitzende der Linksfraktion. Die Klosterkammer werde gegenwärtig von ihrem Präsidenten Hans-Christian Biallas wie ein feudales Herrschaftsinstrument regiert. Biallas unterliege keiner demokratischen Kontrolle; es gebe kein Gremium, vor dem er sich verantworten müsse. „Biallas benimmt sich wie ein Feudalherr. Jetzt hat er auch noch eine Brauerei gekauft – das verstehe, wer will“, so Adler.

Die gegenwärtige Politik der Kammer habe auch viel Protest bei den Erbbauberechtigten hervorgerufen, weil die Erbbauzinsen unangemessen erhöht worden seien. „Unser Gesetz soll die Erbbauberechtigten entlasten. Die Erbbauzinsen dürfen sich in Zeiten niedriger Zinsen nicht wesentlich von den allgemeinen Hypothekenzinsen entfernen. Die gegenwärtige Praxis der Kammer sei sozial ungerecht und widerspreche der Zielsetzung des Erbbaurechts, Menschen mit geringem Einkommen den Erwerb von kleinen Siedlungshäusern zu erleichtern. „Doch ob und wie diese soziale Zielsetzung verfolgt wird, liegt derzeit ebenfalls allein im Ermessen ihres Präsidenten“, kritisierte Adler.

Die Linksfraktion will die Kammer mit Ihrem Gesetz demokratisieren und den Präsidenten einem Stiftungsrat unterstellen. Der Rat soll ein demokratisch legitimiertes und pluralistisch gebildetes Kontrollorgan sein, das sich aus 15 Mitgliedern zusammensetzt: Aus acht Abgeordneten der Fraktionen des Niedersächsischen Landtags entsprechend ihrer Stärke, aus zwei sachkundigen Vertretern der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, sowie aus jeweils einem sachkundigen Mitglied des Senats der Universität Göttingen, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der landesweiten Interessenvertretung der Erbbauberechtigten. Zwei weitere Mitglieder des Stiftungsrates sollen als Vertreter der Beschäftigten von der Personalversammlung der Kammer gewählt werden. Der Präsident werde künftig durch einen Direktor ersetzt, der vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf Vorschlag des Stiftungsrates bestellt und abberufen werden.

Durch das Gesetz soll außerdem die in den Gründungsdokumenten der Klosterkammer aus dem Königreich Hannover verankerte soziale Zielrichtung der Klosterkammer (Förderung „wohltätiger Anstalten“, „wohltätiger Zwecke“ oder „milde Zwecke aller Art“) wieder stärker in den Fokus gerichtet werden. „Das muss sich in der Geschäftspolitik der Kammer widerspiegeln: Bei der Erzielung von Einnahmen beispielsweise bei den Erbbauberechtigten und bei der Verwendung der Mittel. „Wenn der Präsident, wie von unserem Gesetz vorgesehen, juristisch an die Kette gelegt wird und in Zukunft als Direktor gegenüber dem Stiftungsrat rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden ist, wird sich der Umgang der Klosterkammer mit ihren Vertragspartnern ändern. Es können dann sozial verträgliche Konfliktlösungen erarbeitet und langwierige und teure Prozesse vermieden werden“, so Adler.


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