Die Linke zu den Hartz-IV-Sanktionen: Sanktionspraxis der Jobcenter ist verfassungswidrig




[image=5e1764c9785549ede64ccf1a]Die Linke im Landtag sieht sich in ihrer Kritik an den Hartz-IV-Gesetzen bestätigt. Anlass ist eine aktuelle Meldung, wonach die verhängten Sanktionen eine neue Rekordmarke erreicht habe. „Bei Hartz IV handelt es sich um eine Mindestsicherung für die Menschen. Die ist verfassungsrechtlich im Sozialstaatsprinzip verankert – deshalb dürfen die Zahlungen aus unserer Sicht nicht gekürzt werden“, sagte Patrick Humke, der sozialpolitische Sprecher der Fraktion. Frühere Anfragen der Linken hatten bereits ergeben, dass die Sozialgerichte die Unzulässigkeit der Sanktionen nach § 31 SGB II in dem überwiegenden Teil der Klagen ganz oder teilweise bestätigten. „Wir wollen jetzt von der Landesregierung wissen, wie viele Menschen in Niedersachsen in welchem Umfang von diesen Schikanen betroffen sind“, so Humke. Er kündigte eine entsprechende Anfrage für das Dezemberplenum an.

Der Sozialexperte kritisierte außerdem Ressentiments gegen Hartz-IV-Bezieher. So falle immer wieder das Vorurteil, Hartz-IV-Empfänger seien an ihrer Arbeitslosigkeit selbst Schuld und würden Jobs grundlos ablehnen. „Es gibt gute Gründe, einen Job abzulehnen – wenn er beispielsweise sittenwidrig bezahlt wird“, so Humke. Er wies darauf hin, dass Sanktionen keine neuen Jobs schaffen würden. Das Problem der Massenarbeitslosigkeit bestehe schließlich weiterhin.


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