Wolfenbüttel. Der Bauausschuss der Stadt beschäftigt sich am 21. November mit dem Antrag zum Neubau der Drei-Linden-Brücke. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stört sich dabei an der geplanten Sperrung der Wasserfläche für den Zeitraum der Bauarbeiten und reicht einen entsprechenden Änderungsantrag ein. Sie befürchtet Nachteile für den Wassertourismus.
"Die Durchfahrtmöglichkeit für Wasserfahrzeuge auf der Oker bleibt in der Sommersaison des Wassertourismus 2018 auch während des Neubaus der „Drei- Linden-Brücke“ erhalten", lautet der Änderungsantrag.
In der Verwaltungsvorlage heißt es: „Im Zeitraum von Neubau und Abbruch der Altbrücke ist die Wasserfläche der Oker im Brückenbereich vollständig zu sperren. Die Ausführung der Neubau-Arbeiten ist für den Zeitraum Frühjahr 2018 bis November 2018 vorgesehen, direkt im Anschluss sind die Abbrucharbeiten der Altbrücke durchzuführen.“ – Damitsei von einer Vollsperrung der Oker während der kompletten Saison des Wassertourismus im Jahr 2018 auszugehen, so die Grünen.
Eine etablierte Marke
In Wolfenbüttel gebe es (mindestens) drei Wirtschaftsbetriebe, die Wassertourismus betrieben (und teilweise von ihm abhingen) sowie einen Verein, aber auch mehrere Schulveranstaltungen, die die Fahrtmöglichkeit mit Wasserfahrzeugen auf der Oker nutzten. Die Okersei normalerweise vom Wehr in Ohrum bis zu den Wehren Marktstraße oder Schleusenstraße durchgängig befahrbar. Der Wassertourismus in Wolfenbüttelsei inzwischen eine etablierte „Marke“. Der Rat habe das Tourismusentwicklungskonzept 2021 beschlossen, in dem „Wassertourismus/Oker“ einen Schwerpunkt darstelle. Dementsprechendsei durch die Verwaltung am 7. November 2017 ein Workshop dazu durchgeführt worden.
Es wäre für den Wassertourismus, dadurch auch für den Tourismus im Allgemeinen kontraproduktiv, wenn die Oker im Bereich des Brückenbaus für die komplette Saison 2018 gesperrt wird, heißt es in der Begründung des Grünen Änderungsantrages.Eserschein folgerichtig, die Mehrkosten für den Erhalt der Befahrbarkeit der Oker als aktive Wirtschafts- und Tourismusförderung durch die Stadt zu bewerten und einer entsprechenden Ausgabe zuzustimmen. Nötigenfalls wären die Mittel auch (anteilig) aus dieser Haushaltsstelle zu entnehmen.
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