Falsche Polizeibeamten: So dreist waren sie noch nie

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass sie niemals um Geldbeträge bittet.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Bei der Polizei Wolfenbüttel mehren sich wieder die Hinweise zum Auftreten, beziehungsweise dem Anruf falscher Polizeibeamter. So meldete sich am 2. Oktober ein angeblicher Polizeibeamter bei einem 71-Jährigen aus Schöppenstedt. Er gab sich am Telefon als Kriminalhauptkommissar Kraft aus und gab an, dass es in Wohnortnähe vermehrt zur Feststellung von Falschgeld oder auch von falschem Gold

gekommen sei. Daher würde nun die Polizei Geld und Goldbestände überprüfen. In der Folge hatte der 71-Jährige Bargeld und auch Gold an zwei angebliche Polizeibeamte zur Überprüfung übergeben. In den Folgetagen wurde vom Täter wiederum telefonisch mehrfach Kontakt aufgenommen und der Stand der angeblichen Überprüfungen mitgeteilt. Mehrere Tage später war dem Senior mitgeteilt worden, dass er sein Geld bei der Polizei Braunschweig wieder abholen könne. Erst hier stellte der Geschädigte fest, dass er Opfer eines Betruges geworden war. In einer Pressemitteilung warnt die Polizei ausdrücklich vor solchen Betrugsmaschen.

Die Masche der Täter sei immer gleich, so würden sie versuchen ihre Opfer am Telefon unter verschiedenen Vorwänden, dazu zu bringen, Geld- und Wertgegenstände im Haus oder auf der Bank an einen Unbekannten zu übergeben, der sich ebenfalls als Polizist ausgebe. Dazu würden die Betrüger beispielsweise behaupten, dass Geld- und Wertgegenstände bei ihren Opfern zuhause oder auf der Bank nicht mehr sicher seien oder auf Spuren untersucht werden müssten. Dabei würden die Täter oft eine spezielle Technik versuchen, die bei einem Anruf auf der Telefonanzeige der Angerufenen die Polizei-Notrufnummer 110 oder eine andere örtliche Telefonnummer erscheinen lasse.

Tipps der Polizei Wolfenbüttel


Grundsätzlich sei dazu zu raten keine Unbekannten in die Wohnung zu lassen. Stattdessen sollten die Dienstausweise der angeblichen Amtspersonen vorgelegt werden. Beim geringsten Zweifel sollte die Behörde verständigt werden, von welcher die angebliche Person stamme. Dabei sei es wichtig, dass die Telefonnummer der Behörde eigenständig herausgesucht werde. Der Besucher sollte derweil vor der abgesperrten Tür warten. Am Telefon sollten keine Details zu finanziellen Verhältnissen preisgegeben werden. Wer unter Druck gesetzt werde sollte einfach auflegen.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass sie niemals um Geldbeträge bitte. Geld sollte niemals an unbekannte Personen übergeben werden.


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