Landkreis. Das Wohlergehend der Kinder ist oberste Priorität, deshalb konnte in der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises auch die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen werden.
Mit dem heutigen Beschluss sollen neben- oder ehrenamtlich tätige Personen, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden ein erweitertes amtliches Führungszeugnis vorzulegen haben. Bisher galt diese Maßnahme nur für beschäftigte Personen. Die Vereinbarung ist eine Zusammenarbeit von Vertretern der Jugendverbände, des Kreisjugendringes Wolfenbüttel e.V., Vertretern der im Kreistag vertretenen Parteien und der Verwaltung und wurde gemeinsam erarbeitet.
Kreisjugendpfleger Carsten Ziebarth stellte dem Ausschuss die Bedingungen und Vereinbarungen des Gesetztes noch einmal vor und erläuterte die Details.
Lange, engagierte Gespräche und Debatten zwischen Vertretern der Jugendverbände, des Kreisjugendringes Wolfenbüttel e.V., Vertretern der im Kreistag vertretenen Parteien und der Verwaltung brachten eine gemeinsame Regelung hervor, die ab dem 1. Januar 2014 in Kraft treten sollen. Demnach soll ein “Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen” in Kraft treten und Kinder vor Missbrauch und Misshandlungen schützen.
Die Ausschussmitglieder lobten die Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen, sowie der Ausschussmitglieder. “Hier haben wir parteiübergreifend zusammengearbeitet und einen gemeinsamen Weg gefunden, unsere Kinder zu schützen”, so Ausschussmitglied Elke Großer.
“Es hat ein guter Prozess stattgefunden und die gemeinsame Arbeit an so einem wichtigen Thema hat außerordentlich viel Spaß gemacht. Herr Ziebarth hat sehr gute Arbeit geleistet und dafür danken wir ihm sehr. Wir müssen auch weiterhin am Ball bleiben, denn Kinderschutz ist eine wichtige Sache”, so Martin Albinus abschließend.
Der Ausschuss sprach sich einstimmig für das Gesetz aus. Das Wohlergehen und der Schutz der Kinder stehe an oberster Stelle.
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