Wolfenbüttel. Ab 2025 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler. Das hat die Bundesregierung Mitte November entschieden. Was das für die Stadt Wolfenbüttel bedeuten kann, darüber informierte Stadtrat Thorsten Drahn den städtischen Schulausschuss am heutigen Dienstag.
Das entsprechende Gesetz sei zwar noch nicht endgültig ausformuliert und müsse - wie Ausschussmitglied Eckbert Schulze (CDU) ergänzte - noch den Bundesrat passieren, doch Thorsten Drahn prophezeite eine Riesenherausforderung für alle Beteiligten. Wenn man wie die Bundesregierung von einem Bedarf zwischen 50 und 75 Prozent ausgehe, bedeute dies, dass die Stadt Wolfenbüttel bei dann prognostizierten 1.800 Grundschülern zwischen 900 und 1.350 Betreuungsstellen zur Verfügung stellen müsste. Wie Drahn weiter ausführte, habe die Stadt dabei vermutlich die Wahl, ob es sich um Hortplätze oder Ganztagsschulen handele.
Im Ausschuss blickt man der Aufgabe eher gelassen entgegen. So konstatierte die Ausschussvorsitzende Birgit Oppermann (CDU) eine grundlegende Zufriedenheit der Eltern in Wolfenbüttel mit dem städtischen Betreuungsangebot. Dies werde sich vermutlich auch nicht durch die Einführung des Rechtes auf Ganztagsbetreuung ändern.
Fachkräfte kaum verfügbar
Kritik habe es laut Bericht der Verwaltung aber bereits von den kommunalen Spitzenverbänden gegeben. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten 3 Milliarden Euro seien zu wenig. Auch Stadtbaurat Ivica Lukanic hatte ausgerechnet, dass der aufgrund der Bevölkerungszahl Wolfenbüttel zustehende Anteil gerade einmal für die notwendigen Maßnahmen an einer Schule reichen würde. Über die Verteilung der Gelder sei allerdings noch nichts entschieden.
Schwerer wiegeallerdings das Problem des fehlenden Personals. Schon jetzt seien Fachkräfte kaum verfügbar, um alle aktuellen Stellen zu besetzen - von den neu zu Schaffenden ganz zu schweigen.
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