EKD begrüßt Gesetzesentwurf zur Stärkung der Alterssicherung




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„Dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf zur Stärkung der Alterssicherung die Armutsfestigkeit der gesetzlichen Renten in den Blick nimmt, ist positiv zu würdigen“, sagte der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Bernhard Felmberg, heute in Berlin.


Bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Alterssicherungs­stärkungsgesetzes hatte Felmberg die Tatsache begrüßt, dass der Entwurf ein breites Spektrum der Tatbestände aufgreife, die das Armutsrisiko im Alter erhöhen. Felmberg: „Besonders die lange vernachlässigte Problematik geringer Rentenanwartschaften von Erwerbstätigen wird berücksichtigt, die wegen der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen zwar durchweg beschäftigt waren, dies aber nicht in Vollzeit. Diese ‚familienbetonte‘ Perspektive der Rentenpolitik ist an der Zeit.“ Der von Bundesminister Ursula von der Leyen geplante Schritt sei unbedingt notwendig, um die Lebensleistung derer anzuerkennen, die die Gesellschaft über ihre Erwerbstätigkeit hinaus durch familiäre Sorgeleistungen unterstützt hätten.

Allerdings bemängelte der Bevollmächtigte, dass die vorgesehenen Bedingungen für die Gewährung der Zuschussrente zu restriktiv seien. „Vielen Arbeitslosen, die langjährig oder wiederholt ohne Beschäftigung waren und sind, wird der Zugang durch diese Bedingungen versperrt, sodass ein großer Teil der von Altersarmut bedrohten Menschen nicht in den Genuss der Zuschussrente kommen wird“, sagte der Bevollmächtigte. Insbesondere die geplanten 35 Jahre an Pflichtbeitragszeiten wie auch die Koppelung der Zuschussrente an eine langjährige zusätzliche Altersvorsorge seien nicht zielführend. Felmberg: „Eine solche zusätzliche Altersvorsorge kann gerade von geringfügig Beschäftigten mit niedrigem Einkommen kaum geleistet werden.“

Für unterstützungswürdig hält der Bevollmächtigte auch das Ziel des Gesetzes, Erwerbstätigen die Möglichkeit zu eröffnen, vor Erreichen der Regelarbeitsgrenze Arbeit und Rente individuell so zu kombinieren, dass die Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst die Höhe des früheren Einkommens erreichen können. Felmberg wies in diesem Zusammenhang allerdings auf die Gefahr hin, dass diese Kombi-Rente einzelne Arbeitgeber dazu verleiten könnte, Mitarbeitern bei scheinbar gleichem Einkommen eine Teilverrentung nahe zu legen, was sich dann aber zu Lasten der Betreffenden auswirken würde. Es sei jedoch unbedingt notwendig, bei längerer Regelarbeitszeit im demographischen Wandel die letzte Phase des Erwerbslebens so zu gestalten, dass sie den persönlichen Kräften und Bedürfnissen entspreche und dabei soziale Sicherheit ermögliche.

Zustimmend äußert sich der Bevollmächtigte schließlich auch zur geplanten Anpassung der Erwerbsminderungsrente an die längere Regelarbeitszeit. Die von der Bundesregierung vorgesehene Deckelung des Rehabilitations-Budget hält die EKD dagegen für problematisch, da Rehabilitation der nachhaltigen Sicherung der Erwerbsfähigkeit dienen solle. Die Sicherung der Erwerbsfähigkeit sei eine wesentliche Maßnahme zur Verminderung von Altersarmut. Zwar müsse die demografiebedingte Zunahme der Rentenversicherten im rehaintensiven Alter bei der Berechnung des Reha-Budgets berücksichtigt werden.

Jede Deckelung berge aber die Gefahr, dass Rehabilitationsleistungen nicht nach Bedarf, sondern nach vorhandenen Finanzmitteln bewilligt werden, so Felmberg. Das könne nicht nur für die betroffenen Versicherten negative Auswirkungen haben, sondern auch für die Gesetzliche Rentenversicherung wesentlich kostspieliger als eine zeitnahe Rehabilitation sein. Felmberg abschließend: „Die Evangelische Kirche in Deutschland plädiert deshalb für eine Flexibilisierung des Reha-Budgets.“


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