Entfernungsgrenzen für Schülerbeförderung überdenken


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Wolfenbüttel. Der CDU-Kreistags- und Landtagsabgeordnete Frank Oesterhelweg hat in einer Anfrage im Wolfenbütteler Kreistag die Schülerbeförderung im Landkreis Wolfenbüttel thematisiert.

Oesterhelweg berichtete, dass die Kosten für die Schülerbeförderung bei den Jahrgängen 1 bis 4 von einer Entfernung Wohnort – Schule von mehr als zwei Kilometern übernommen werden, für die Jahrgänge 5  bis 10 liegt die Grenze bei drei Kilometern, für den Sekundarbereich II bei mehr als vier Kilometern. Oesterhelweg wies darauf hin, dass angesichts der erheblichen Veränderungen im Schulalltag – so erwähnte er beispielsweise die längeren Unterrichts- und Betreuungszeiten sowie die Tatsache, das oftmals erheblich mehr  Unterrichtsmaterial transportiert werden müsse – über die Reduzierung der Kilometerbegrenzung nachgedacht werden müsste.

Frank Oesterhelweg: „Oft sehen wir Kinder der unteren Jahrgänge schwer bepackt auf dem Weg zur Schule oder zurück, hier müssen wir auf die neuen Gegebenheiten reagieren.  Andere Landkreise und kreisfreie Städte in unserer Nachbarschaft sind hier schon einen Schritt weiter und haben die Entfernungen reduziert.“. Oesterhelweg wird das Thema nach eigenen Angaben in der CDU-Kreistagsfraktion vortragen und will darauf hinwirken, dass ein entsprechender Antrag in die Gremien des Landkreises eingebracht wird.


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