Fahren auf zwei Radwegen: Diskussion um Rechtsverständnis

von Janosch Lübke


Radfahrer können ja nur auf einer Seite fahren – sagt die Verwaltung der Stadt. Foto: Alexander Panknin
Radfahrer können ja nur auf einer Seite fahren – sagt die Verwaltung der Stadt. Foto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Wolfenbüttel. In der Tagung des Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt am heutigen Dienstag hatten die Grünen eine Frage an die Verwaltung, die eine Diskussion über die Auslegung von Gesetzen auslöste. Es ging um die Fahrradstraße 'Alter Weg'.


Der südliche Eingang in die Fahrradstraße beschäftigte Stefan Brix (Grüne). "Die Beschilderung Fahrradstraße beginnt dort erst ungefähr 70 Meter weiter drinnen. Warum ist das so?", fragte Brix die Verwaltung. Frau Buschner von der Verwaltung antwortete darauf: "Das ist mit der Polizei so abgesprochen worden, um nicht die Möglichkeit zu eröffnen, von der falschen Seite direkt zur Fahrradstraße zu fahren. Es ist eine Beeinflussung der Radfahrer, insofern, dass sie erst auf der rechten Seite bis zur Querungshilfe fahren und dann erst in den Weg."

Die Antwort der Verwaltung bewegte Brix zu einer Anschlussfrage. Er zitierte einen Medienbericht, in dem Polizeisprecher Frank Oppermann zitiert wird. Oppermann soll gesagt haben, dass das richtige Verhalten, um in den 'Alten Weg' einzubiegen, wäre, den 'Neuen Weg' bis zur Räubergasse zu fahren, dann die Querungshilfe zu nutzen und anschließend zurückzufahren bis zum 'Alten Weg'. Die Ampel solle nicht benutzt werden, weil man dann ungefähr 40 Meter auf der falschen Seite fahren würde. Nach der Zitation kritisierte Brix: "Ich habe selten etwas weltfremderes als Empfehlung gehört." Abschließend schloss er seine Frage an die Verwaltung an: "Kann man diesen Abschnitt des Weges nicht als legalen Zweirichtungsradweg freigeben? Und wenn nein: Woran hapert das?"

Legt Braunschweig das Gesetz anders aus?


"Es ist rechtlich nicht möglich", antwortete Buschner. "Wir haben eine Nutzungspflicht auf einer Seite und wir können diese auch nur auf einer Seite ausweisen. Wenn ein benutzungspflichtiger Radweg auf beiden Seiten ausgeschildert ist, hätte der Radfahrer nicht das Wahlrecht zwischen der linken und der rechten Seite. Er müsste ja beide benutzen und das kann er nicht tun ohne sich zu teilen. Deswegen ist es nicht zulässig, einen Radweg auf beiden Seiten in die gleiche Richtung als benutzungspflichtig anzuordnen." Man könne die andere Seite nur bei nicht-benutzungspflichtigen Radwegen freigeben. Brix hatte kein Verständnis für die Antwort. "Ich will das wohl glauben, aber Sie sehen mich jetzt noch entsetzter."

Einen Einwurf zum Thema gab abschließend Thilo Neumann als Bürgermitglied im Ausschuss. "Ich möchte behaupten, dass in Braunschweig alle beidseitig benutzbaren Radwege auf der Gegenseite auch einen benutzungspflichtigen Radweg haben, zum Beispiel in der Salzdahlumer Straße. Also die Braunschweiger scheinen das anders auszulegen."


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Bündnis 90/Die Grünen Polizei