Fahrtkostenzuschüsse werden gut angenommen

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Im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration wurden die Ergebnisse des ersten Jahres der Fahrtkostenzuschüsse für Menschen mit Behinderung erläutert. Symbolfoto: Alec Pein
Im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration wurden die Ergebnisse des ersten Jahres der Fahrtkostenzuschüsse für Menschen mit Behinderung erläutert. Symbolfoto: Alec Pein | Foto: Alec Pein



Landkreis. Im vergangenen Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration wurden dem Gremium die Ergebnisse aus einem Jahr der Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für Menschen mit Behinderung vorgestellt.

Der Kreistag hatte bereits iim Mai 2015 die Richtlinien über die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für Menschen mit Behinderung im Landkreis Wolfenbüttel beschlossen. Im Wesentliche sollen so Personen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit wesentlich behindert sind, selbst kein eigenes Fahrzeug besitzen und sich ständig nur mit Hilfe eines Rollstuhls fortbewegen können, sowie Schwerbehinderte, Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden. Die monatliche Pauschale soll sich hier am Bedarf orientieren. So werden vom Landkreis 80 Euro bewährt, wenn beispielsweise ein Taxi benötigt wird. Wird ein Spezialfahrzeug mit Rampe zur Beförderung im Rollstuhl benötigt, werden 100 Euro gewährt.
Ziel soll sein, den betroffenen und beeinträchtigten Menschen die Teilhabe am kulturelleren und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und ihnen bei der Bewältigung von Behördengängen zu unterstützen.

Positive Bewertung nach dem ersten Jahr


Da zum Zeitpunkt des Kreistagsbeschlusses der Umfang des anspruchsberechtigten Personenkreises nicht festgestellt werden konnte, erfolgte nun die Bewertung der Anwendung der im Juni 2015 in Kraft getretenen Förderrichtlinien. Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wurden jeweils 70.000 Euro in den Haushalten des Landkreises eingestellt. Von diesen Beträgen wurden im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 9.400 Euro abgerufen. Im Jahr 2016 wurden bereits 16.000 Euro ausgezahlt und weitere 9.580 Euro mittels Bescheid bewilligt. Bislang wurde für 26 Personen eine Bewilligung ausgesprochen, lediglich acht Personen erhielten eine Ablehnung der Förderung, weil sie aus verschiedenen Gründen keinen Anspruch auf die Unterstützung des Landkreises hatten. Insgesamt sei festzustellen, dass sich das Verfahren bewährt habe und die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel dem Bedarf angepasst werden können, beziehungsweise der Ansatz für das Haushaltsjahr 2017 auf 35.000 Euro verringert werden könne.


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