Falsche Stimmzettel: Wahlwiederholung auch für Stadtratswahlen gefordert

In dem Wahlbezirk der Stadt Wolfenbüttel, in dem die falschen Zettel ausgegeben wurden, soll es eine Wahlwiederholung geben. Darüber entscheiden wird aber erst der neue Rat.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Nick Wenkel

Wolfenbüttel. Nachdem am Dienstag der Kreiswahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Kreistages festgestellt hat, aber vom Kreiswahlleiter angekündigt wurde, Wahleinspruch zu erheben, teilte nun auch die Stadtverwaltung mit, dass das Ergebnis zwar durch den Gemeindewahlausschuss festgestellt wurde, aber auch hier Einspruch erhoben werden soll. Grund für die Einsprüche der Wahlleiter sind falsch ausgegebene Stimmzettel in einem Wahlbezirk der Stadt Wolfenbüttel.


Wie die Stadtverwaltung am Donnerstagnachmittag mitteilte, habe der Gemeindewahlausschuss der Stadt Wolfenbüttel in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag das endgültige Ergebnis der Wahl des Rates der Stadt Wolfenbüttel und der Ortsräte am 12. September festgestellt. Die endgültige Verteilung der Stimmen sowie die Übersicht der Gewählten sind im Internet unter www.wolfenbuettel.de unter dem Punkt Kommunalwahlen 2021 abrufbar.

Im Rahmen der Sitzung habe der Gemeindewahlleiter der Stadt Wolfenbüttel, Bürgermeister Thomas Pink, auch über das weitere Vorgehen bezüglich der falschen Stimmzettel in einem Wahlbezirk der Stadt Wolfenbüttel unterrichtet. Nach der Überprüfung der Unterlagen aus dem Wahlbezirk wurde festgestellt, dass sich in dem betreffenden Urnenwahlbezirk zur Wahl des Rates der Stadt Wolfenbüttel insgesamt 49 falsche Stimmzettel befanden. Diese seien nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz eindeutig als ungültige Stimmzettel zu werten. Das Wahlergebnis des Rates der Stadt Wolfenbüttel konnte daher vom Gemeindewahlausschuss zweifelsfrei festgestellt werden.

Wahleinspruch eingelegt


Da jedoch nicht auszuschließen sei, dass sich die Ausgabe dieser 49 falschen Stimmzettel (bedeutet 147 mögliche Stimmen) auf die Sitzverteilung des Rates der Stadt oder auf die Reihenfolge der gewählten Personen oder auch der Nachrücker ausgewirkt haben könnte, hat der Gemeindewahlleiter der Stadt Wolfenbüttel selbst Wahleinspruch eingelegt und vorgeschlagen, für den betreffenden Urnenwahlbezirk (und nur für diesen) eine Wiederholungswahl durchzuführen. Da die Briefwahl in dem Wahlbezirk mit korrekten Stimmzetteln durchgeführt wurde, ist diese nicht zu wiederholen.

Über den Wahleinspruch und damit über die Wiederholungswahl in dem betroffenen Urnenwahlbezirk hat der neue Rat der Stadt auf seiner konstituierenden Sitzung am 3. November 2021 zu entscheiden.


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